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Wärmepumpen: Land Südtirol bietet Beratung und Förderung an
Förderung von Wärmepumpen für Neubauten wie auch für Sanierungen – 5,5 Millionen Euro an Förderbeiträgen im Zeitraum 2020-2023 ausbezahlt
BOZEN (LPA). Südtirol hat großes Potential für den Einsatz von Wärmepumpen, insbesondere bei Neubauten oder bei energetisch sanierten Gebäuden. Diese Technologie nutzt Umweltwärme, zum Beispiel aus der Luft oder dem Erdreich, um Heizwärme und Warmwasser zur Verfügung zu stellen und ist eine klimafreundliche Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen mit Öl und Gas. "Sie wird besonders attraktiv, wenn zu ihrem Betrieb Energie aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaik genutzt wird", erklärt Petra Seppi, Direktorin des Landesamtes für Energie und Klimaschutz. "Wärmepumpen sind vor allem dort sinnvoll, wo nicht bereits mit Fernwärme oder Biomasse geheizt wird." Beim Neubau stehe diese Technologie bereits an erster Stelle, bei energetischen Sanierungen derzeit an zweiter – Tendenz steigend, so Seppi.
Das Land Südtirol fördert die Installation von elektrischen Wärmepumpen mit Beiträgen, in der Sanierung wie auch beim Neubau. "Die Förderung unterstützt die Südtiroler Haushalte und Betriebe dabei, ihren Energieverbrauch zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten", betont der Landesrat für Energie Peter Brunner. "Dies trägt dazu bei, dass wir unsere Klimaziele im Einklang mit den europäischen Vorgaben erreichen können, und stärkt die Position Südtirols im Bereich erneuerbarer Energien."
5,5 Millionen Euro seit 2020
In den vergangenen fünf Jahren (2020-2024) wurden beim Landesamt für Energie und Klimaschutz 668 Beitragsanträge für Wärmepumpen eingereicht. Innerhalb 2023 wurden insgesamt über 400 Anträge mit einer Fördersumme von mehr als 5,5 Millionen Euro bewilligt, wobei allein 2023 245 Anträge mit rund vier Millionen Euro unterstützt wurden. "Die Anträge 2024 werden derzeit überprüft und bis Jahresende genehmigt"“, so Seppi.
Beiträge für den Einbau einer Wärmepumpe werden laut den Förderkriterien 2024 für elektrisch betriebene Geräte ausbezahlt, eine Photovoltaikanlage muss für die Abdeckung des Stromverbrauchs mitgeplant werden und die versorgten Gebäude müssen mindestens den Klimahaus-Standard C oder R erreichen. Zudem darf das Gebäude nicht innerhalb der Versorgungszone eines Fernheizwerks liegen. "Die Kriterien für 2025 sind gerade in Ausarbeitung. Es wird geprüft, ob Wärmepumpen auch bis zur Klimahaus-Klasse E gefördert werden können", so der Landesrat. "Dabei muss jedoch garantiert sein, dass die Wärmepumpe gut arbeiten kann und das ist beim Neubau oder in energetisch sanierten Gebäuden der Fall, im Idealfall, wenn mit Niedertemperatur geheizt wird. So können die Stromkosten geringgehalten werden", ergänzt Seppi.
Das Landesamt für Energie und Klimaschutz und die KlimaHaus-Agentur stehen für Beratungen zum Thema Wärmepumpe zur Verfügung.
LPA/mpi