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Meran: Trambahnremise erhält Denkmalschutz
Landesregierung stimmt Antrag zur Unterschutzstellung zu – Remise ist ein Baudenkmal der Technik- und Mobilitätsgeschichte Südtirols
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat heute (15. Oktober) dem Antrag zur Unterschutzstellung der Remise der ehemaligen Straßenbahn in Meran zugestimmt. Um die Jahrhundertwende, sprich in den frühen 1900er-Jahren, hatte es in Bozen und in Meran Straßenbahnen gegeben, die die Städte mit den Vororten oder Ortschaften in der näheren Umgebung verbunden haben. In Meran war die Trambahn, die zunächst zwischen Oberlana und Meran, später auch bis Forst/Algund verkehrte, von 1908 bis 1956 in Betrieb. Dabei handelte es sich um die erste elektrische Straßenbahn im gesamten Habsburgerreich. Westlich vom Zugbahnhof befand sich die Remise der Straßenbahn, die heute noch als Depot für die Autobusse der Sasa genutzt werden. Das Gebäude selbst gehört der Gemeinde Meran, genutzt wird es derzeit von der Inhouse-Gesellschaft Sasa. Um das Gebäude denkmalgerecht aktuellen Erfordernissen anpassen zu können, wurde nun die Unterschutzstellung der Trambahnremise beantragt. Heute hat die Landesregierung den entsprechenden Beschlussantrag, eingebracht von Landesrat Philipp Achammer, gutgeheißen.
Beim Gebäude selbst handelt es sich um einen Hallenbau mit angebautem Verwaltungsgebäude. Die Remise ist ein Stahlfachwerk auf gusseisernen Säulen, an der Südfassade sind noch vier originale Segmentbogenfenster erhalten. Die Fassaden sind im Stil der Jahrhundertwende, mit charakteristischem Wechsel von Glatt- und Rauputz, erbaut worden.
"Es handelt sich hier um ein wichtiges Baudenkmal der Technik- und Mobilitätsgeschichte unseres Landes. Die Unterschutzstellung ist daher angebracht und notwendig", unterstreicht Landeskonservatorin Karin Dalla Torre. "Die Remise der Straßenbahn von Meran ist ein Bauwerk mit Geschichte, das für die Innovationsfreude und Modernität der Jahrhundertwende steht", sagt Landesrat Philipp Achammer. Mit der Unterschutzstellung könne das Land dazu beitragen, dass das historische Gebäude denkmalgerecht Instand gehalten und gleichzeitig einer zeitgemäßen Verwendung zugeführt werde.
LPA/ck