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Landesverzeichnis gemeinnütziger Vereine: Gesetzentwurf vorgestellt
Der Landesgesetzentwurf zur Einführung eines Landesverzeichnisses der gemeinnützigen Organisationen wurde heute (25. Juli) den Vertretungen der gemeinnützigen Organisationen vorgestellt.
Auftakt zur gemeinsamen Erarbeitung des Landesgesetzes zum Ehrenamt: Die zuständige Landesrätin Rosmarie Pamer hat heute den Landesgesetzentwurf zur Einführung eines Landesverzeichnisses der gemeinnützigen Organisationen und zur Regelung der Verfahren in Bezug auf die Körperschaften des Dritten Sektors vorgestellt. Damit wurde der Konsultationsprozess in Anwesenheit von über 30 Vertreterinnen und Vertretern gemeinnütziger Organisationen eröffnet.
Die Direktorin des Landesamtes für Freiwilligenwesen und Solidarität Judith Notdurfter legte Details zum Gesetzesentwurf eines Landesverzeichnisses der gemeinnützigen Organisationen dar. Gemeinnützige Organisationen sind Vereine und Stiftungen ohne Gewinnabsicht, die vorwiegend Tätigkeiten von allgemeinem Interesse ausüben.
Für die Eintragung in das Landesregister sind Rechtssitz und Tätigkeit in Südtirol Voraussetzung. Körperschaften des Dritten Sektors mit Rechtssitz oder Tätigkeitsbereich in Südtirol, die im staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors (Registro Unico Nazionale Terzo Settore RUNTS) eingetragen sind, sind von Rechts wegen im neuen Landesverzeichnis eingetragen.
Vorteile der Eintragung sind mögliche wirtschaftliche Vergünstigungen und der Zugang zu Beiträgen, zudem eine Entbürokratisierung bei Beitragsansuchen und mögliche Steuererleichterungen. Das Land unterstützt weiterhin Dachverbände und Körperschaften, die Dienstleistungen zugunsten der eingetragenen Organisationen erbringen. Nicht betroffen sind öffentliche Verwaltungen, politische Vereinigungen, Gewerkschaften, berufliche Vereinigungen und Vertretungen von Wirtschaftskategorien.
Landesrätin Pamer verwies auf die Bedeutung der Gemeinnützigkeit sowie des Ehrenamtes in Südtirol: "Die ehrenamtlichen Vereine sind tragende Säulen in unseren Dörfern und Städten. Es gilt, die gemeinnützigen und ehrenamtlichen Organisationen zu fördern, indem wir geeignete Rahmenbedingungen schaffen. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt. Ich freue mich auf den Austausch und bin zuversichtlich, am Ende einen Gesetzesentwurf zu haben, der Vorteile und Erleichterungen für Vereine bringt." Ziel sei auch eine Entlastung im Hinblick auf die Bürokratie: Dokumente und Informationen im neuen Landesregister gelten gegenüber allen öffentlichen Verwaltungen und müssen nicht mehrmals abgegeben werden.
Laut Ressortdirektorin Michela Morandini haben die Vereine bis 20. August Zeit, ihre Anmerkungen anzubringen.
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LPA/mac