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Fahrzeuge winterfit machen bis 15. November

Die Umrüstphase auf die Winterausrüstung von Fahrzeugen endet mit 15. November, daran erinnert das Kraftfahrzeugamt des Landes.

Ab 15. November gilt Winterausrüstungspflicht auf der Brennerautobahn A22 sowie auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bozen. Wer auf höher gelegenen Landesstraßen unterwegs ist, muss sein Fahrzeug auch bereits zuvor mit Winterausrüstung ausgestattet haben, wenn Schnee und/oder Eis auf der Fahrbahn vorkommen. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge mit homologierter Winterausrüstung - Winterreifen mit entsprechender Kennung oder Schneeketten - ausgestattet sein müssen. "Wer Schneeketten nutzt, muss darauf achten, dass diese aufs montierte Reifenmaß passen. Winterreifen haften aber aufgrund ihrer Gummimischung bei kalten Temperaturen deutlich besser auf der Fahrbahn, das heißt, der Bremsweg wird kürzer und die Spurstabilität höher", sagt Markus Kolhaupt, Vizedirektor der Landesabteilung Mobilität und Direktor des Kraftfahrzeugamts des Landes. "Für eine gute Haftung der Pkws auf schneebedeckten Fahrbahnen sind Winterreifen, die nicht älter als vier Jahre sind und eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern aufweisen ratsam", erklärt Kolhaupt aus dem Kraftfahzeugamt des Landes.

"Wer im Winter auf Südtirols Straßen unterwegs ist, kann also selbst viel zur Sicherheit beitragen, indem er Winterreifen oder Schneeketten nutzt und bei Schnee nur fährt, wenn es unbedingt nötig ist", unterstreicht der Abteilungsdirektor des Straßendienstes Philipp Sicher.

Auf der Brennerautobahn und in Bozen besteht eine generelle Pflicht für Winterausrüstung - unabhängig von den Witterungsverhältnissen von 15. November bis zum 15. April: Hier gilt es, entweder mit Winterreifen zu verkehren oder passende Schneeketten an Bord zu haben. Wenn aufgrund bedeckter oder eisiger Fahrbahn notwendig, so müssen die Ketten aufgezogen sein. Kleinkrafträder sowie Motorräder sind von der Regelung ausgenommen. Diese dürfen bei winterlichen Verhältnissen nicht verkehren.

Zusätzliche Informationen zur Winterausrüstungspflicht gibt es im neuen Bürgernetz des Landes: Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Winterausrüstungspflicht.


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LPA/san