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BÜK-Vertrag: Programmziele vorgegeben, Verhandlungen können anlaufen

Mit der Genehmigung der Programmziele für die BÜK-Vertragsverhandlungen hat die Landesregierung eine Voraussetzung für den zeitnahen Abschluss der mehrerer Teilverträge geschaffen.

Einen Inflationsausgleich für die Jahre 2019 bis 2021, einen zweiten Inflationsausgleich für das Jahr 2022, eine Akontozahlung für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 und eine Anhebung der Gehälter rückwirkend ab Jahresbeginn 2023, das soll der BÜKV 2022-2024 den 33.000 öffentlich Bediensteten in Südtirol bringen. Die Mittel dafür stehen mit Inkrafttreten des Nachtragshaushaltes 2023 am kommenden 11. August zur Verfügung. Heute (8. August) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann und Personallandesrat Arno Kompatscher zeitnah eine weitere Voraussetzung geschaffen, um die Verhandlungen und den Abschluss der nötigen Verträge möglichst schnell voranzubringen. "Für diesen Zweck stellen wir für den Dreijahreszeitraum zusätzliche 297 Millionen Euro zur Verfügung", sagte heute Landeshauptmann Kompatscher.

Und zwar hat die Landesregierung heute - wie angekündigt - die Programmziele für die Kollektivvertragsverhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene sowie für die Landesverwaltung formell festgelegt. Zudem hat sie die Landesagentur für die Beziehungen zu den Gewerkschaften beauftragt, mit den repräsentativen Gewerkschaften die Verhandlungen aufzunehmen, um den BÜKV beziehungsweise bereichsübergreifende Teilkollektivverträge unterzeichnen zu können.

Mit ihrem Beschluss beauftragt die Landesregierung die Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen eine Reihe von Regelungen auszuverhandeln, unter anderem zur Verteilung der Leistungsprämien oder von Zusatzvergütungen.

Landeshauptmann Kompatscher bestätigte bei der heutigen Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung den Willen des Landes, die bereichsübergreifenden Vertragsverhandlungen schnellstmöglich aufzunehmen, um diese im Herbst abschließen zu können.  


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LPA/jw