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Forstbeiträge: ELR-Maßnahmen verlängert
Für Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum (ELR) können nun vier Millionen Euro aus dem EU-Topf ausbezahlt werden. Die Landesregierung hat den Ende 2022 verfallenen Beschluss verlängert.
Nachdem die letzte Förderprogrammperiode der EU für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ausgelaufen ist, warten zahlreiche Förderansuchen um Beiträge für Maßnahmen im forstlichen Bereich von Weiterbildung bis hin zu konkreten Eingriffen im Wald seit Jahresende auf Genehmigung.
"Jetzt gibt es gute Nachrichten: Die Mittel aus dem Topf der Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum (ELR) sind noch nicht erschöpft, sagt der Landesrat für Land- und Forstwirtschaft Arnold Schuler.
Die Landesregierung hat heute (23. Mai) auf Schulers Antrag den Ende des Jahres 2022 verfallenen Beschluss verlängert. Damit können jetzt rund vier Millionen Euro an Fördergeldern ausbezahlt werden. Der Beschluss ist bis Ende des Jahres 2025 gültig und er tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft. Neue Anträge können für diese Gelder nicht gestellt werden: Das Geld reicht zur Finanzierung der vorliegenden Beitragsgesuche.
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LPA/uli