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Landesregierung: Gesetzentwurf für neue Führungsstruktur genehmigt
Die Führungskräfte des Landes sollen eine neue Führungsstruktur erhalten. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung genehmigt und an den Südtiroler Landtag weitergeleitet.
Bei der Reform der Führungsstruktur in der Südtiroler Landesverwaltung hat die Landesregierung am heutigen Dienstag, 24. Mai, einen entscheidenden Schritt gesetzt: Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat sie den Entwurf für das Gesetz "Regelung der Führungsstruktur des öffentlichen Landessystems und Ordnung der Südtiroler Landesverwaltung" genehmigt. Nun wird das Gesetz an den Südtiroler Landtag weitergeleitet, wo sich zunächst der zuständige Gesetzgebungsausschuss damit befassen wird.
Der Gesetzentwurf sieht für die künftige Führungsstruktur des Landes zwei Führungsebenen vor: Eine erste mit den Direktorinnen und Direktoren des Generalsekretariats, der Generaldirektion, der Ressorts und Abteilungen sowie eine zweite mit den Direktorinnen und Direktoren der Ämter. Auch die Verwaltung des Stellenplans durch eine unabhängige Kommission, die Aufnahme in das Führungsverzeichnis und die Stellvertretung der Amtsdirektionen werden neu geregelt.
Wie Landeshauptmann Kompatscher in der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung mitteilte, hatte er gemeinsam mit Generaldirektor Alexander Steiner am Donnerstag vergangener Woche die Führungskräfte des Landes Südtirol informiert und deren Rückmeldungen eingeholt (LPA hat berichtet). Das Gesetz sei ein "wichtiger und notwendiger Schritt hin zu mehr Klarheit, Qualität, Stabilität und Sicherheit – vor allem auch Rechtssicherheit – bei der Regelung der Führungspositionen des Landes und seiner Körperschaften". Es trage zu einer modernen und leistungsbezogenen Führungskultur in der Landesverwaltung bei und schärfe das Rollenverständnis und die Trennung der Aufgaben von Politik und Verwaltung. "Wir ergreifen die Gelegenheit, um die aus dem Jahr 1992 stammende bisherige Regelung an die Anforderungen einer modernen Verwaltung anzupassen und nutzenden Spielraum der Autonomie, um die einzigartige Situation der Südtiroler Landesverwaltung zu bewahren", sagte der Landeshauptmann. In Südtirol sind - anders als sonst in Italien - nicht nur die Führungskräfte der Ressorts und Abteilungen, sondern auch jene der Amtsdirektionen Teil der Führungsebene.
Das Gesetz würde vorerst für die gesamte Landesverwaltung, auch den sanitären und schulischen Bereich gelten. "Nicht mitberücksichtigen konnten wir bisher die Gemeindeverwaltungen, da sie in den Zuständigkeitsbereich der Region fallen. Wir arbeiten aber auf regionaler Ebene dahin, dass die Vorzüge dieses Systems auch in den Gemeindeverwaltungen übernommen werden können", kündigte der Landeshauptmann an.
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LPA/gst