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Teilstationäre Begleitung auch über Sommermonate
Die verpflichtende Sommerschließung der teilstationären Dienste für Menschen mit Behinderungen fällt. "Dadurch wird die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessert", sagt Landesrätin Deeg.
In insgesamt 53 teilstationären Diensten finden Menschen mit Behinderungen landesweit Begleitung, Unterstützung und Beschäftigung. Bisher mussten diese Dienste, die von den Sozialdiensten der Bezirksgemeinschaften oder von sozialen Vereinigungen geführt werden, in den Sommermonaten für mindestens zwei aufeinanderfolgende Wochen ihre Tätigkeit einstellen. Dies stellte jedoch für zahlreiche Familien eine organisatorische Herausforderung dar, da nicht alle die Möglichkeit hatten bzw. haben, in dieser Ferienzeit selbst die Pflege und Betreuung zu übernehmen. "Die teilstationären Einrichtungen sind wichtige Dienste für die Nutzerinnen und Nutzer, da sie dort einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen können, Freunde treffen, sich austauschen können. Aber auch für Familien der Betroffenen sind die Dienste wichtig, um Entlastungsmöglichkeiten für den Alltag nutzen zu können", betont Landesrätin Waltraud Deeg und ergänzt: "Mit der Aufhebung der Sommerschließung kommen wir einer Forderung der Betroffenenverbände nach. Auch die Nutzerinnen und Nutzer der Dienste profitieren davon, wenn ihr Alltag nicht für längere Zeit unterbrochen wird."
Im Corona-Jahr 2020 war erstmals den Diensten die Möglichkeit geboten worden, von dieser Schließungszeit abzusehen. Nun wird die entsprechende Regelung grundsätzlich geändert. Auf Antrag der Soziallandesrätin hat die Landesregierung in ihrer heutigen (22. März) Sitzung einer Änderung der entsprechenden Richtlinien zugestimmt. So entfällt für die Dienste die Verpflichtung, in den Sommermonaten für wenigstens zwei aufeinander folgende Wochen die Einrichtung zu schließen. Künftig wird dies durch eine allgemeine Regelung ersetzt, welche die maximale Dauer jeder Schließung während des Jahres in der Regel auf zwei aufeinanderfolgende Wochen begrenzt.
"Eine sinnstiftende Tätigkeit und die Gemeinschaft in den Einrichtungen ist für Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung, dies hat die Pandemieerfahrung mehr als verdeutlicht. Doch auch die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf für betreuende bzw. pflegende Angehörige gilt es zu stärken. Diese Maßnahme ist eine Hilfestellung dafür. Weitere Schritte werden folgen, denn schließlich gilt besonders die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege als große Herausforderung der Zukunft", betont Sozial- und Familienlandesrätin Deeg.
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LPA/ck