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Gemeinden: Unterstützung für Einkaufsgenossenschaften

Im Sinne der Nachhaltigkeit unterstützt das Land gemeinsame Beschaffungsdienste der Gemeinden. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung eine Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2021 vorgelegt.

Steigende Kosten und aufwändige Einkaufsverfahren erschweren den Ankauf von Gütern und Waren im öffentlichen und im ehrenamtlichen Bereich. Die Coronakrise hat die Situation weiter verschärft. Daher will das Land Südtirol gemeinsame Beschaffungsdienste im Rahmen der Gemeindenfinanzierung finanziell unterstützen. Die Landesregierung hat dazu heute (16. November) eine Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2021 im Entwurf genehmigt, die finanzielle Zuweisungen an Einkaufsgenossenschaften für das laufende Jahr möglich macht. Fördern kann das Land demnach den Ankauf von digitalen Beschaffungssystemen sowie die Erarbeitung digitaler Leitfäden zur Vereinfachung der Verfahrensabwicklung. Die Vorhaben können mit 80 Prozent der Gesamtkosten und maximal 155.000 Euro bezuschusst werden.

Einkaufspotentiale beispielsweise im sozialen Bereich zu bündeln, um günstiger und nachhaltiger einkaufen zu können, bezeichnet Landeshauptmann Arno Kompatscher als ein Gebot der Zeit. Über softwareunterstützte Beschaffungssysteme würden Lebensmitteleinkäufe in Südtirol von der Auswahl der Produkte bis hin zur Verarbeitung der Speisen in der Küche unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Auflagen der Lebensmittel begleitet, wobei die lokalen Anbietenden in das digitale Bestellverfahren integriert würden, erklärt Kompatscher, der in der Landesregierung sowohl für die Gemeinden als auch für die Finanzen zuständig ist. Der Landeshauptmann verweist darauf, dass die „Bestimmungen hinsichtlich der Finanzen der Gebietskörperschaften“ (Landesgesetz Nr. 6/1992) die Finanzierung zentraler Beschaffungsdienste ausdrücklich vorsehe. "In Ausübung unserer autonomen Zuständigkeiten für die Lokalfinanzen setzen wir mit dieser Maßnahme auch einen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit", betont Landeshauptmann Kompatscher.

Mit ihrem heutigen Beschluss hat die Landesregierung den von der Landesabteilung Örtliche Körperschaften und Sport im Einvernehmen mit dem Gemeindenverband erarbeiteten Vereinbarungsentwurf genehmigt und den Landeshauptmann zur Unterzeichnung des Zusatzabkommens ermächtigt. Sobald Landeshauptmann Kompatscher und Gemeindenpräsident Andreas Schatzer das Abkommen unterzeichnet haben, können die Zuweisungen vorgenommen werden.


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LPA/jw