Aktuelles

Landesstabilitätsgesetz 2022: Begleitgesetzentwurf genehmigt

Im Begleitgesetzentwurf zum Stabilitätsgesetz 2022 finden sich Maßnahmen zur Verringerung der Lichtverschmutzung, zur Energieeinsparung im Handel und zur Anerkennung der Klettersteige.

28 Artikel stark sind die "Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2022", das die Landesregierung heute (26. Oktober) auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher im Entwurf genehmigt hat. Die Landesregierung hat in den Gesetzestext nicht nur Gesetzesänderungen aufgenommen, die mehr Rechtssicherheit garantieren sollen oder die Landesgesetzgebung im Zusammenhang mit den staatlichen Normen anpassen, sondern auch eine Reihe neuer Bestimmungen, die auf Nachhaltigkeit abzielen. Zudem wurden in den Gesetzentwurf auf Antrag des Rates der Gemeinden auch klärende Bestimmungen eingefügt, beispielsweise im Hinblick auf den staatlichen Steuerbonus.

Auch die von Landeshauptmann Kompatscher angekündigten Maßnahmen zur Verringerung der Lichtverschmutzung finden sich in dem heute genehmigten Gesetzentwurf. Mit der vorgesehenen Änderung des diesbezüglichen Landesgesetzes (LG 4/2011) soll es künftig Pflicht sein, Beleuchtung von Schildern, selbstleuchtenden Schildern und Schriften sowie jeder Art von dekorativer Beleuchtung, Schaufensterbeleuchtung sowie Beleuchtung von Bau- und Kunstdenkmälern während der Nachtstunden abzuschalten. Verboten werden soll die Verwendung von Projektionsscheinwerfern. Ausnahmen sind nur im Sinne der öffentlichen Sicherheit vorgesehen. Verwaltungsstrafen von 500 bis 1500 Euro werden vorgesehen. Landeshauptmann Kompatscher verweist darauf, dass "es einerseits darum geht, Energie zu sparen, und andererseits darum, die negativen Auswirkungen durch Lichtverschmutzung zu reduzieren".

Als weitere Nachhaltigkeitsmaßnahme, die der Energieeinsparung dient, soll es für Handelbetriebe in Zukunft Pflicht sein, ihre Türen sowohl während der Heizperiode als auch im Sommer bei eingeschalteter Klimaanlage geschlossen zu halten. Diese Änderung soll in das Landesgesetz zur Energieeinsparung (LG 9/2010) einfließen.

Für die Klettersteige sieht der Gesetzentwurf eine Anerkennung als touristische Infrastruktur vor. Als solche sollen Klettersteige künftig in ein von der Landesforstbehörde geführtes Verzeichnis eingetragen werden. Die Instandhaltung der Steige kann im Sinne dieser Änderung des Landesgesetzes über die Schutzhütten und das alpine Vermögen (LG 22/1982) künftig bezuschusst werden.

Neben diesen Bestimmungen zur die Einschränkung der Lichtverschmutzung, die Energieeinsparung im Handel und die Regelung der Klettersteige umfasst der Gesetzentwurf unter anderem auch Änderungen des Höfegesetzes, des Integrationsgesetzes, des Wohnbauförderungsgesetzes, der Pflegesicherung, der Sozialdiensteordnung, der Neuregelung des Gesundheitsdienstes des Gesetzes Raum und Landschaft sowie der Bestimmungen zur Aufnahme des Lehrpersonals.



Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/jw