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Fischerprüfung: Neue Termine für Mai festgesetzt

Nachdem die Fischerprüfung im Oktober 2020 coronabedingt abgesagt worden war, stehen nun neue Termine fest: Die schriftliche Prüfung findet am 4. Mai, die mündlichen vom 18. bis 22. Mai statt.

Über 380 Kandidatinnen und Kandidaten wollen in Zukunft in Südtirol fischen und können im Mai zur Fischerprüfung antreten. (Foto: LPA/Landesamt für Jagd und Fischerei)

Angehende Fischerinnen und Fischer haben am 4. Mai wieder die Möglichkeit, zur Fischerprüfung anzutreten. Die mündlichen Prüfungen folgen im Zeitraum vom 18. bis 22. Mai.   

Der zuständige Landesrat Arnold Schuler ist erfreut, dass nach der coronabedingten Absage im Oktober 2020 nun wieder eine Fischerprüfung möglich ist: "Vergangenes Jahr hatten sich über 380 Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet. Nun können sie sie unter Einhaltung der Covid-19-Vorschriften ablegen." Wie der Amtsdirektor für Jagd und Fischerei, Luigi Spagnolli erklärt, "können sich keine neuen Kandidaten einschreiben, damit die Teilnehmerzahl überschaubar bleibt."

Der schriftliche Teil der Fischerprüfung findet am 4. Mai 2021 in der Halle D am Messegelände in Bozen statt. Die Kandidaten werden in vier Gruppen aufgeteilt und jeweils einer festgelegten Uhrzeit zugewiesen. Jene Kandidaten, welche die schriftliche Prüfung erfolgreich bestanden haben, werden am 7. Mai 2021 auf dem Portal des Landesamtes für Jagd und Fischerei unter der Rubrik Fischerprüfung aufgelistet. Dort finden die Kandidaten auch bereits den genauen Termin und die Uhrzeit der mündlichen Prüfung. Die mündlichen Prüfungen finden zwischen 18. und 22. Mai im Sparkassensaal im Untergeschoss des Hauses der Kultur Walther von der Vogelweide (Schlernstraße 1 – 39100 Bozen) statt.

Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen werden unter Einhaltung der jeweils geltenden Covid-19-Sicherheitsmaßnahmen (Abstände, Maskenpflicht und Desinfektion der Hände) abgehalten. Die Teilnehmer werden ersucht, sowohl für die schriftliche als auch für die mündliche Prüfung einen gültigen Personalausweis, FFP2-Maske sowie eine bereits ausgefüllte Eigenerklärung mitzubringen. Die Vorlage für die Erklärung ist auf der im Internetportal des Landesamtes für Jagd und Fischerei unter der Rubrik Fischerprüfung zu finden.

Sollte es jemandem nicht möglich sein, an der Prüfung teilzunehmen, so sollte derjenige sich rechtzeitig von der Prüfung abmelden, indem er oder sie eine E-Mail an folgende Adresse sendet: jagd.fischerei@provinz.bz.it

Die Kandidaten werden ersucht, sich über den Stand der Abhaltung der Fischerprüfung auf Internetportal des Amtes für Jagd und Fischerei unter der Rubrik Fischerprüfung auf dem Laufenden zu halten. Sollten kurzfristige Änderungen notwendig sein, werden diese ausschließlich dort veröffentlicht.

LPA/gst

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