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Über drei Millionen Euro für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit
Für die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden hat das Land 20 Gemeinden drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Hauptnutznießer sind in diesem Fall die Gemeinden Vahrn und Taufers im Münstertal.
Die Landesregierung hat heute (2 März) die Ansuchen verschiedener Gemeinden um Finanzierung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit geprüft, die bis Ende Jänner 2021 in der Landesabteilung Örtliche Körperschaften und Sport eingereicht worden waren. Grünes Licht gab es für 24 Ansuchen. Den antragstellenden Gemeinden werden insgesamt 3,08 Millionen Euro zugewiesen. "Dass Gemeinden zusammenarbeiten, um die Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu organisieren, gilt auch in Corona-Zeiten", erklärt Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher. Daher sei es der Landesregierung ein Anliegen, die Mittel zeitnah zuzuweisen. "Es sind dies die ersten Finanzierungen für die zwischengemeindliche Zusammenarbeit im laufenden Jahr, weitere vier Millionen Euro stehen für diesen Zweck 2021 bereit."
Über drei Millionen Euro für 20 Gemeinden
Von den heute zweckgebundenen Mitteln geht der größte Betrag von insgesamt 472.000 Euro an die Gemeinde Vahrn, die im Gemeindesekretärsdienst, dem Sekretariatsdienst, dem Meldeamt, der Personalverwaltung und der neuen Servicesstelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten, dem ehemaligen Bauamt, mit den Gemeinden Franzensfeste und Natz-Schabs zusammenarbeitet. Mit 373.000 Euro folgt die Gemeinde Taufers im Münstertal. Diese führt gemeinsam mit der Stadtgemeinde Glurns und der Gemeinde Graun den Sekretariatsdienst, die demografischen Dienste, die Steuer- und Gebührenverwaltung, die Buchhaltung, die Servicesstelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten, die öffentlichen Arbeiten, die Lizenzenverwaltung und den Bereich Handel sowie die Personalverwaltung. Die Gemeinde Schenna, die mit der Gemeinde Hafling im Gemeindesekretärsdienst, dem Sekretariatsdienst, dem Meldeamt, bei Steuern und Gebühren und Lizenzen und Handel zusammenarbeitet, kann mit 212.000 Euro rechnen. 205.000 Euro gehen an die Gemeinde Unsere Liebe Frau im Walde-St. Felix für die Zusammenarbeit mit der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt in den Bereichen Gemeindesekretärsdienst, Rechnungswesen, Personalverwaltung und öffentliche Arbeiten.
Die Gemeinde Schlanders erhält für die Kooperation in verschiedenen Bereichen mit der Gemeinde Laas 124.000 Euro, mit der Gemeinde Martell 62.000 Euro und für die Übernahme des Gemeindesekretärsdienst für Taufers im Münstertal, Glurns und Graun 100.000 Euro. Die Kooperation der Gemeinde Marling mit der Gemeinde Tscherms finanziert das Land mit 186.000 Euro, jene der Gemeinde Villnöß mit Lajen mit 183.000 Euro, jene von Brixen mit Lüsen mit 164.000 Euro und jene von Algund mit Marling und Tscherms mit 117.000 Euro.
Die weiteren Gemeinden, die mit einer Landesfinanzierung rechnen können sind: die Gemeinde Schenna, die mit den Gemeinden Hafling, Tirol, Riffian und Kuens kooperiert, (99.000 Euro), die Gemeinde Lajen für die Zusammenarbeit mit Waidbruck (92.000 Euro), die Gemeinde Tisens für die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Nals (74.000 Euro), die Gemeinde Franzensfeste für die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Vahrn (73.000 Euro), die Gemeinde Laurein für die Kooperation mit der Gemeinde Proveis (69.000 Euro), die Gemeinde Wengen für die Kooperation mit Freienfeld (50.000 Euro), die Gemeinde Burgstall für den gemeinsamen Gemeindesekretärsdienst mit Gargazon (50.000 Euro). Die Gemeinde Mühlwald arbeitet in mehreren Bereichen mit der Gemeinde Prettau zusammen und erhält dafür 50.000 beziehungsweise 49.000 Euro.
Gemeinden können im Dreimonatsrhythmus ansuchen
Einen Austausch gibt es zudem zwischen den Gemeinden Mühlbach und Rodeneck: Mühlbach erhält für die gemeinsame Steuer- und Gebührenverwaltung und die Führung der Servicesstelle 111.000 Euro, Rodeneck für die Personalverwaltung 28.000 Euro. Gleiches gilt für die Gemeinden Pfitsch und Brenner: Brenner erhält für die Übernahme von Meldeamtsdiensten 67.000 Euro. Denselben Betrag erhält Pfitsch für die gemeinsame Betreuung der Servicesstelle.
Die Landesregierung hatte Ende 2019 die Weichen gestellt, um die zwischengemeindliche Zusammenarbeit finanziell fördern zu können. Dabei hatte sie optimale Einzugsgebiete für die Zusammenarbeit der Gemeinden festgelegt und die Richtlinien für die Finanzierungen vorgegeben. Seit 2020 können die Gemeinden im Dreimonatsrhythmus um Finanzierung für die zwischengemeindliche Führung von Diensten ansuchen.
LPA/jw