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Corona: Kostenlose Tests für Grenzpendler und Studierende

Berufspendler, Studenten und Schüler müssen sich bei regelmäßiger Einreise nach Österreich registrieren und einen negativen Corona-Test vorweisen. Das Land stellt kostenlose Tests zur Verfügung.

Wer aus beruflichen oder Bildungsgründen nach Österreich einreist, muss ein negatives Corona-Antigen-Testergebnis vorweisen. Das Land übernimmt in diesem Fall die Kosten für die Tests. (Foto: Unsplash)

Österreich hat seine Einreisebestimmungen verschärft. Diese sehen für all jene, denen eine regelmäßige Einreise nach Österreich erlaubt ist, ein ärztliches Zeugnis über ein gültiges und negatives Testergebnis auf Sars-CoV-2 sowie eine Einreiseregistrierung vor. Wer bei der Einreise kein negatives Corona-Testergebnis vorweisen kann, muss binnen 24 Stunden nach erfolgter Einreise einen Corona-Test durchführen. 

Kostenlose Antigentests für Grenzpendler im Interesse des Landes 

Für Südtirols Grenzpendler heißt das konkret: Zusätzlich zu einem negativen Corona-Testergebnis müssen sie ihre Einreise nach Österreich ab dem morgigen 10. Februar 2021 auch registrieren. Die Registrierung und das Corona-Testergebnis sind bis zu sieben Tage gültig. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums oder wenn sich in der Zwischenzeit relevante Daten ändern, muss die Registrierung erneut vorgenommen werden. Das Land Südtirol stellt dafür kostenlose Antigen-Schnelltests zur Verfügung. Anrecht darauf haben jene Personen, die wegen der Arbeit, Schulbildung oder des Studiums regelmäßig von Südtirol nach Österreich einreisen müssen und ihren Hauptwohnsitz in Südtirol haben. "Damit wollen wir gewährleisten, dass eine Einreise nach Österreich aus beruflichen Gründen und aus Studiengründen weiterhin möglich ist", erklärt Landesrat Philipp Achammer. Das sei im Interesse Österreichs und Südtirols. 

Anspruchsberechtigt sind Berufspendler und Studierende mit Hauptwohnsitz in Südtirol 

Um den wöchentlichen Antigen-Schnelltest in Anspruch zu nehmen, müssen die betroffenen Südtiroler Pendler eine Bescheinigung des österreichischen Arbeitgebers vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Anwesenheit am Arbeitsplatz notwendig ist und kein Smart Working oder Homeoffice möglich sind. Für die Südtiroler Studierenden gilt, dass sie nachweisen müssen, an einer österreichischen Universität inskribiert zu sein oder eine österreichische Schule zu besuchen, und in der Woche des gewünschten Tests an verpflichtenden Präsenzveranstaltungen oder Präsenzprüfungen teilnehmen müssen.  

Kostenlose Antigen-Schnelltests in Apotheken: Eigenerklärung notwendig 

Die Antigen-Schnelltests können die Betroffenen bei einer der auf der Webseite des Südtiroler Sanitätsbetrieb gelisteten Apotheken reservieren und nach Vorlage einer Eigenerklärung in Anspruch nehmen.  

Weitere Informationen finden sich auf der Coronavirus-Seite des Landes.

LPA/eb

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