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Sachverständige: Bis 18. Februar zu Auswahlverfahren anmelden

Die Ausschreibungen zu den Auswahlverfahren für die Sachverständigen in den Bereichen Raumordnung, Natur und Landschaft wurden im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Bewerbungen noch bis 18. Februar.

Nachdem die Auswahlverfahren für die Sachverständigen in den Bereichen Raumordnung, Natur und Landschaft veröffentlicht sind, kann man sich bis 18. Februar bewerben. (Foto: LPA)

Das neue Landesgesetz Raum und Landschaft sieht ein Verzeichnis von Sachverständigen vor und regelt auch die Bewertungsverfahren für die Auswahl dieser Fachleute. Aus dem Pool an Sachverständigen können die Gemeinden die Mitglieder der Gemeindekommission für Raum und Landschaft auswählen. Die Gemeindekommission setzt sich unter dem Vorsitz der jeweiligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nämlich aus weiteren sechs Mitgliedern aus acht Bereichen - Raumordnung, Natur, Landschaft, Baukultur, Soziales, Wirtschaft, Landwirtschafts- und Forstwissenschaften sowie Naturgefahren - zusammen. "Dank dieser Kommission verfügt die Gemeinde über eigene Expertinnen und Experten für die Planung und Gestaltung der Siedlungsgebiete", unterstreicht die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer.

Bewerbungen bis Donnerstag, 18. Februar

So wie bereits die Sachverständigen für Baukultur, müssen sich auch die Sachverständigen für die Abschnitte Raumordnung, Natur und Landschaft für den Eintrag ins Verzeichnis einem Auswahlverfahren in Form einer mündlichen Prüfung stellen. Im Amtsblatt der Region vom 27. Jänner wurden die Ausschreibungen zu den Bewertungsverfahren dieser Abschnitte veröffentlicht. Alle Interessierten haben noch bis Donnerstag, 18. Februar 2021 Zeit, ihre Online-Bewerbung (nur mittels E-Mail an folgende Adresse: verzeichnis.registro@pec.prov.bz.it) einzureichen.

Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hofft auf zahlreiche Anmeldungen: "In den neu einzurichtenden Gemeindekommissionen wird es unerlässlich sein, Expertinnen und Experten zu haben, die nicht nur Projekte, sondern auch Anfragen zu urbanistischen und landschaftlichen Änderungen bewerten können. Es ist daher wichtig, am Bewertungsverfahren für die Eintragung in die einzelnen Abschnitte teilzunehmen."

Alle weiteren Informationen zu den Bewertungsverfahren – Prüfungsprogramme, Termine, Bewertungskriterien, Ergebnisse etc. – werden auf den Webseiten des Landes zum Thema Raum und Landschaft veröffentlicht.

Das Verzeichnis, in das sich Sachverständige eintragen können, wird von der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung unter der Direktorin Virna Bussadori geführt. Die Zusammensetzung der Gemeindekommissionen Raum und Landschaft erfolgt unter Einhaltung der Geschlechterquote: Die Bewerbung von Expertinnen ist ausdrücklich erwünscht.

LPA/mpi

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