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GIS: Befreiungen und Begünstigungen für krisengebeutelte Unternehmen

Unternehmen, die 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent verzeichnet haben, kommen in den Genuss einer GIS-Befreiung oder Begünstigung. Die Landesregierung hat die Kriterien festgelegt.

Das Land bietet krisengebeutelten Unternehmen durch die Befreiung oder Reduzierung der Gemeindenimmobiliensteuer GIS eine konkrete Hilfestellung. (Foto: LPA)

Angesichts der vom Corona-Notstand verursachten wirtschaftlichen Krise hatte die Landesregierung bereits im vergangenen Jahr eine Reduzierung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) für Südtiroler Unternehmen beschlossen, die mit Umsatzrückgängen zu kämpfen haben. Die Maßnahme wurde in das vom Landtag genehmigte Landesgesetz zum Nachtragshaushalt eingefügt.

In ihrer heutigen Sitzung (26. Jänner) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher die Kriterien festgelegt, nach denen Unternehmen von Befreiungen und Reduzierungen der für das Jahr 2020 geschuldeten Gemeindenimmobiliensteuer GIS profitieren können. Bis 31. Jänner haben die Betriebe Zeit, um die entsprechende Eigenerklärung zum Umsatz vorzulegen.

GIS-Befreiung bei mindestens 20 Prozent Umsatzrückgang

Konkret wird Bars, Restaurants, Hotels, Zimmervermietern (und Vermietern von Appartments), Schutzhütten und Betreibern von Kultur-, Freizeit- und Sportanlagen die Hälfte der für das Jahr 2020 geschuldeten Gemeindenimmobiliensteuer GIS erlassen. Eine völlige GIS-Befreiung erfolgt, wenn der Gesamtumsatz im Vergleich zu 2019 um mindestens 20 Prozent zurückgegangen ist. Unter dieser Bedingung (Gesamtumsatzrückgang von mindestens 20 Prozent) wird die GIS auch für jene Unternehmen um 50 Prozent reduziert, die Immobilien für Tätigkeiten im Bereich Industrie, Handwerk, Handel, Landwirtschaft und Dienstleistung und für freiberufliche Tätigkeiten besitzen. Für Unternehmen, die 2020 denselben Umsatz wie 2019 oder einen Umsatzzuwachs verzeichnet haben, ist keine Befreiung oder Begünstigung vorgesehen.

Konkrete Hilfestellung für die Betriebe

"Mit dieser Maßnahme möchten wir Unternehmen, die aufgrund der coronabedingten Krise eine schwierige Phase durchleben, eine konkrete Unterstützung bieten", unterstreicht Finanzlandesrat und Landeshauptmann Arno Kompatscher. In dieser schwierigen Zeit sei die gesamte öffentliche Hand und in diesem Fall vor allem die Gemeinden, die auf einen wichtigen Teil ihrer Einkünfte verzichten, dazu aufgerufen, einen Beitrag zu leisten, um den verschiedenen Wirtschaftssektoren bei der Überwindung der derzeitigen Krise zu helfen. Etwas mehr als 53,7 Millionen Euro hat das Land Südtirol für den Zeitraum 2020-2021 dafür zur Verfügung gestellt.

LPA/mb/mpi

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