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Region unterstützt krisenbetroffene Sozialinstitutionen

Die Regionalregierung hat die Gewährung außerordentlicher Finanzierungen für private Sozialeinrichtungen der Sprachminderheiten der Region gutgeheißen.

Die Region unterstützt die kulturellen Tätigkeiten und Investitionen der Vereine der Sprachminderheiten. (Foto: LPA/Aufnahme vor Coronazeit entstanden)

Die Regionalregierung hat auf ihrer heutigen (23. Dezember) Sitzung auf Antrag von Regionalassessor Manfred Vallazza der außerordentlichen Unterstützung mehrerer privater Sozialorganisationen der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheiten ihre Zustimmung erteilt. Damit soll ausgeglichen werden, dass die Vereine bei der Durchführung ihrer Tätigkeit und ihrer Programme den Einschränkungen des epidemiologischen Notstandes unterworfen waren. Nachdem sie nur über beschränkte finanzielle Ressourcen verfügen und die Fähigkeit zur Selbstfinanzierung eingeschränkt sind, können diese Vereine nun um eine außerordentliche finanzielle Unterstützung für Investitionen im Dreijahreszeitraum 2021-23 ansuchen. Dafür kann einmalig ein Finanzierungsgesucht eingereicht werden.

Als finanzierungswürdig gelten jene Ausgaben, die für die ordnungsgemäße Umsetzung der kulturellen Tätigkeiten erforderlich und zweckdienlich sind. Dazu zählen Investitionen wie der Kauf oder die Restaurierung von Musikinstrumenten, der Kauf oder die Restaurierung von Trachten, der Kauf von den Finanzierungsempfängern identifizierenden Elementen und Gegenständen (Fahnen, Wappen, Ornamente, Dekorationen usw.), Honorare für freiberufliche Tätigkeiten, die für die in den Satzungen vorgesehenen Tätigkeiten erforderlich sind, Investitionsausgaben für Schulungen, Fortbildungen und für die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen zum Erwerb der für die kulturellen Tätigkeit erforderlichen Kompetenzen.

Höchstbeitrag und Gesuchstellung

Der regionale Beitrag beträgt höchstens 80 Prozent (bzw. 10.000 Euro) der veranschlagten Ausgabe. Das Gesuch um Finanzierung kann halbjährlich bis Ende Februar bzw. bis Ende August des Bezugsjahres und in jedem Fall vor Tätigung der Ausgaben, um deren Finanzierung angesucht wird, eingereicht werden. Die Auszahlungsgesuche sollen nach Möglichkeit innerhalb des Jahres der Finanzierungsgewährung und jedenfalls bis 30. September des der Finanzierungsgewährung folgenden Jahres beim Amt für Sprachminderheiten und Bibliothek (min@regione.taa.it) eingereicht werden.

LPA/fg/ck

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