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Fristen für Ansuchen um Landeskindergeld verlängert

Ab 1. Jänner verlängert sich der Zeitraum zum erstmaligen Ansuchen um das Landeskindergeld. Auch die Frist für die Verlängerung des Landeskindergeldes 2021 wird einmalig bis April 2021 ausgedehnt.

Familien, deren Kinder ab 1. Jänner 2021 geboren, adoptiert oder anvertraut werden und die erstmals um das Landeskindergeld ansuchen, können ab 2021 innerhalb von 180 Tagen um das Landeskindergeld ansuchen. (Foto: Familienagentur/Ingrid Heiss)

Die Landesregierung hat heute (15. Dezember) einem Antrag von Familienlandesrätin Waltraud Deeg zugestimmt, der die Fristen für die Ansuchen um das Landeskindergeld verlängert. Zum einen wird damit die Frist für die Erneuerung des Ansuchens für das Jahr 2021 vom 31. Dezember auf den 30. April 2021 gelegt. Zum anderen haben Familien, deren Kinder ab 1. Jänner 2021 geboren, adoptiert oder anvertraut werden und die erstmals um das Landeskindergeld ansuchen, länger Zeit, das Ansuchen einzureichen. Bei Ansuchen, die innerhalb von 180 Tagen (bisher galt eine Frist von 90 Tagen) gestellt werden, werden die monatlichen Beträge ab dem Monat nach der Geburt/Adoption/Anvertrauung rückwirkend ausbezahlt.

Gleiches gilt auch für die Mitteilung an die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) der von der zuständigen Ärztekommission anerkannten Zivilinvalidität bei einem Kind oder volljährigen Menschen mit Behinderung unter Vormund-, Pflege oder Sachwalterschaft (oder einer anderen Form des Rechtsschutzes). Wie Landesrätin Deeg betont, "ist diese finanzielle Unterstützung auch und besonders in Krisenzeiten wichtig. Mit diesem Beschluss erhalten Familien mehr Zeit, Anträge zu verlängern oder einzureichen."

Mit dem Landeskindergeld werden Südtiroler Familien einkommensabhängig und je nach Familienzusammensetzung unterstützt. Jährlich erhalten damit über 26.000 Familien diese Leistung, deren Gesamtausgabe im Vorjahr bei 33,7 Millionen Euro lag. Das Landeskindergeld ist ein Beitrag zur Deckung der Lebenshaltungskosten von minderjährigen Kindern oder Kindern bzw. Familienangehörigen mit einer Behinderung oder einer Zivilinvalidität. Das Land Südtirol unterstützt Familien auf vielfältige Art und Weise, eine Auflistung und Informationen zu den finanziellen Unterstützungsleistungen ist online unter www.provinz.bz.it/familiengelder abrufbar.

LPA/ck

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