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Neuorganisation der Busdienste: Widerruf der Ausschreibung von 2018

Das Land plant ein nachhaltiges, smartes, faires Busangebot für alle: In diesem Sinne hat die Landesregierung am 24. November Maßnahmen widerrufen, die mit der Ausschreibung von 2018 zusammenhängen.

Die Busdienste sollen durch den neuen Vergabemodus umwelt- und vor allem noch nutzerfreundlicher werden. (Foto: LPA)

Ende Oktober hatte die Landesregierung die Organisation und  Vergabe der Dienste für die außerstädtischen Buslinien im öffentlichen Nahverkehr beschlossen. Dies dient laut Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider dem Zweck, "die Dienste für alle Fahrgäste im ganzen Land weiter auszubauen und vor allem qualitativ weiter zu verbessern". Speziell im digitalen Bereich, bei neuen Ticketing-Systemen, digitalen Plattformen und Informationsportalen seien wichtige Neuerungen vorgesehen. "Zudem ist es wichtig, dass vor allem die ausführenden Unternehmen - sei es öffentliche als auch private - mit dem Land gut zusammenarbeiten, damit der Dienst für die vielen Fahrgäste jeden Tag bestmöglich gewährleistet und organisiert werden kann", unterstreicht Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider.

Ausschreibung von 2018 und dazugehörige Maßnahmen widerrufen

Die Landesregierung hat heute (17. November) entschieden, jeden Akt bzw. jede Maßnahme der 2018 in die Wege geleiteten Ausschreibung zu den außerstädtischen Busdiensten selbst und auch alle damit zusammenhängenden Maßnahmen zu widerrufen. Diesen Widerruf wertet Pierluigi Mantini, Berater des Landes und Rechtsberater des Transportministeriums in Rom, als "logischen Akt vor dem Hintergrund einer neuen Ausschreibung, die auf neuen Voraussetzungen basiert." Es handelt sich dabei "um einen Widerruf, nicht um eine Annullierung", präzisiert Mantini - so wie es auch das Verwaltungsgericht Bozen gefordert hatte. Die Ausschreibung von 2018 ist mittlerweile durch das Landesgesetz Nr. 3 von 2019 überholt. Die heute gefassten Beschlüsse der Landesregierung sind weitere Schritte zur Vorbereitung der neuen Ausschreibung und Organisation.

"Der Landtag hat mit dem Gesetz Nr. 3 von 2019 beschlossen, eine Neuorganisation des außerstädtischen öffentlichen Nahverkehrs in Südtirol zu untersuchen und umzusetzen, auch angesichts der in Vergangenheit vorgekommen Probleme. Es sollte außerdem das Verhältnis zwischen öffentlichen und privaten Anbietern definiert werden, damit auch kleine und mittlere Unternehmen weiter eingebunden sind", sagt Mantini. Durch die Vergabe der Dienste über dieses öffentlich-private Modell, das auf einem "ökologisch nachhaltigen Hauptnetz" basiert, wird laut Mantini eine neue Bewertung des öffentlichen Interesses und somit der Widerruf früherer Maßnahmen und Akte, die sich auf die alte Ausschreibung beziehen, notwendig.

Einzugsgebiete: Mobilitätsplan angepasst

Mit einem weiteren Beschluss hat die Landesregierung außerdem Anpassungen am 2017 genehmigten Landesmobilitätsplan vorgenommen. Dabei hat sie lediglich einen spezifischen Teil des rund 380 Seiten umfassenden Planungsinstruments für den öffentlichen Personenverkehr widerrufen, und zwar das Unterkapitel zur Aufteilung des Landes in "optimale Einzugsgebiete" und die dazugehörigen Vergabe- und Vertragsmodalitäten. Diese Aufteilung bildete die Grundlage für die Ausschreibung von 2018.

Nach dem Widerruf der Ausschreibung 2018 und der Anpassung des Landesmobilitätsplans werden die Unterlagen der neuen Ausschreibung nun an die nationale Antikorruptionsbehörde ANAC und an die ART – Regulierungsbehörde für den Transport weitergegeben und von der Agentur für öffentliche Aufträge des Landes veröffentlicht.

Mehr zum öffentlichen Nahverkehr der Zukunft: 2030.suedtirolmobil.info

LPA/san

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