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Wolfsmonitoring-Ausbildung für Südtirols Förster
Die staatliche Wildbeobachtungsstelle ISPRA sieht für die Erstellung eines staatlichen Wolfsplans Erhebungen vor. Südtirols Förster haben sich bei einer Schulung darauf vorbereitet.
Um für eine zukünftige Entnahme von Problemwölfen über die entsprechenden Daten und Fakten zu verfügen, beginnt auch in Südtirol ein "Wolfsmonitoring", eine Überwachung nach Vorgaben der staatlichen Wildbeobachtungsstelle ISPRA (Istituto superiore per la protezione e la ricerca ambientale).
"Unser Ziel ist es, die Erlaubnis für die Entnahme der Problemtiere zu erlangen", erklärt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler. "Da aber der Wolf laut der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) den höchsten Schutzstatus genießt, müssen wir belegen können, dass bei einer Entnahme der sogenannte günstige Erhaltungszustand des Tiers nicht gefährdet wird."
Laut staatlicher Wildbeobachtungsstelle, die im Auftrag des Umweltministeriums das Wolfsmonitoring koordiniert, muss zunächst eine anwesende Population an Großraubwildtieren nachgewiesen werden, ebenso sind die von den Tieren verursachten Schäden zu dokumentieren. Daher sind entsprechende Erhebungen notwendig.
Fährtensuche im Tiefschnee
Südtirol soll demnach kartographisch in zehn Quadratkilometer große Zonen eingeteilt werden. Vorgesehen sind insgesamt rund 80 Erhebungsgebiete, in denen das Vorkommen des Wolfes bestätigt ist. In diesen Gebieten wird von November bis Februar 2020 die Fährtensuche im Tiefschnee vorgenommen. In den Monaten von Juli bis September wird eruiert, ob es Wolfsnachwuchs vor Ort gibt. Weiters werden DNA-Proben genommen und analysiert. Ebenso werden Fotofallen errichtet, die wichtiges Bildmaterial liefern.
Die Ausbildung für diese Monitortätigkeiten haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Südtiroler Forstdienstes nun erhalten. Landwirtschaftslandesrat Schuler betont: "Es ist wichtig, dass unsere Förster gut ausgebildet sind, damit das Fernziel erreicht werden kann, dass gewisse Gebiete in Südtirol, wo intensive Almwirtschaft betrieben wird, als großraubtierfreie Zone oder als 'sensible Gebiete' ausgewiesen werden und somit die Großraubwildtiere aus diesem Gebiet entnommen werden können."
LPA/np/jw