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BÜKV: Dritte Verhandlungsrunde zu zweitem Teilvertrag

Das Smart Working, die Inflationsanpassung, die Essensgutscheine und die Leistungsprämien standen im Mittelpunkt der heutigen Verhandlungsrunde zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag BÜKV .

Die öffentliche Delegation um (v.l.) Generaldirektor Steiner und Personalchef Albrecht Matzneller am Verhandlungstisch (Foto: LPA/jw)

Die Verhandlungen zur Erneuerung des dreijährigen bereichsübergreifenden Kollektivvertrags für den öffentlichen Dienst (BÜKV) sind heute (14. Oktober) im Landhaus 1 in Bozen fortgesetzt worden. "Wir sind im Unterschied zu vielen anderen öffentlichen Verwaltungen in der glücklichen Lage, Vertragsverhandlungen führen und über Verbesserungen und Erhöhungen diskutieren zu können", erklärte zum Gesprächsauftakt Generaldirektor Alexander Steiner. Der für die Vertragsverhandlungen vorgesehene Haushaltsansatz für das Jahr 2021 liege bei 38 Millionen Euro, was in Zeiten wie diesen nicht selbstverständlich sei, wo es schwerfalle, eine Deckung aller Haushaltskapitel zu gewährleisten. "Damit möchten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung unsere Wertschätzung ausdrücken", sagte der Generaldirektor. Im konstruktiven Dialog mit den Gewerkschaften gelte es noch offenen Fragen zu klären, um den zweiten Teilvertrag in diesem Jahr abschließen zu können.

Ein Schwerpunktthema der heutigen Verhandlungsrunde war auch das Smart Working. Sowohl die von Generaldirektor Steiner und Landespersonalchef Albrecht Matzneller sprachen sich für eine klare Regelung aus. Mit der Verankerung im BÜKV sei es möglich, über die Zeit des Covid-19-Notstands hinaus Smart Working als zusätzliche Arbeitsform zu nutzen und unabhängig von staatlichen Vorgaben zu gestalten.

Gesprochen wurde zudem über den Inflationsausgleich der Gehälter für die im kommenden Jahr der IPCA-Index von 1,1 zur Anwendung kommt und über den folgenden Ausgleich zur effektiven Inflation. Weitere Themen waren der Leistungslohn, der alternative Mensadienst beziehungsweise die Essensgutscheine und der Vaterschaftsurlaub.

Die BÜKV-Verhandlungen betreffen rund 33.500 Mitarbeitende im öffentlichen Dienst - von der Landesverwaltung über den Landesgesundheitsdienst, die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheime bis hin zum Wohnbauinstitut und den Verkehrsämtern von Bozen und Meran. Mit der Unterzeichnung des ersten Teilvertrages Ende vergangenen Jahres waren für den Dreijahreszeitraum 2019-21 knapp 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden. Mit der Unterzeichnung dieses zweiten Teilvertrags werden davon wieder rund 60 Millionen Euro zweckgebunden.

LPA/jw

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