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Außerordentliche Corona-Zuschüsse für Tourismusorganisationen

Die Landesregierung hat heute den Beschluss zur Auszahlung der Zuschüsse an Tourismusorganisationen mit bedeutenden Mindereinnahmen infolge des epidemiologischen Covid-19-Notstandes genehmigt.

Durch die entgangene Gemeindeaufenthaltsabgabe der Monate März, April und Mai haben viele Tourismusorganisationen große Verluste geschrieben. (Foto: IDM/Harald Wisthaler)

Die Landesregierung hat heute (2. September) den Beschluss zur Auszahlung der Zuschüsse an Tourismusorganisationen mit bedeutenden Mindereinnahmen infolge des epidemiologischen Covid-19-Notstandes genehmigt. "Damit die Erfüllung ihrer Aufgaben sichergestellt werden kann, haben wir entschieden den Tourismusorganisationen Zuschüsse als Ausgleich für die entgangenen Einnahmen zuzuweisen" erklärt Südtirols Tourismuslandesrat. Durch die entgangene Gemeindeaufenthaltsabgabe der Monate März, April und Mai hätten viele Tourismusorganisationen große Verluste hinnehmen müssen.

Gesuche bis 2. Oktober möglich

Anspruch auf die Zuschüsse haben jene Organisationen, die im Verzeichnis der Tourismusorganisationen eingetragen sind und eine Mindereinnahme der Gemeindeaufenthaltsabgabe im Ausmaß von mindestens 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr vorweisen können. Der Zuschuss wird aus den Einnahmen aus der Gemeindeaufenthaltsabgabe der Monate März, April und Mai 2019 abzüglich der Einnahmen derselben Monate des Jahres 2020 berechnet.
Die Gesuche können beim Funktionsbereich Tourismus bis Freitag, 2. Oktober 2020 einreicht werden. Die Zuschüsse werden im Rahmen der in den entsprechenden Haushaltskapiteln bereitgestellten Mittel gewährt. Reichen diese nicht aus, wird der Zuschuss reduziert oder die Anträge werden von Amts wegen archiviert. Die vorgelegten Anträge werden chronologisch nach Eingang bearbeitet.

LPA/np

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Beschlüsse der Landesregierung vom 02.09.2020