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Corona-Zusatzförderung für Sportvereine
Mit fünf Millionen Euro will die Landesregierung die Mindereinnahmen der Sportvereine und Sportorganisationen ausgleichen.
Der Covid-19-Notstand hat Südtirols Sportwelt finanziell stark zugesetzt. Da Sportvereine und Sportorganisationen viele Tätigkeiten aussetzen oder einschränken mussten, sind auch die damit verbundenen Einnahmen ausgeblieben. Daher hat die Landesregierung heute (28. Juli) auf Vorschlag von Landeshauptmann und Sportlandesrat Arno Kompatscher beschlossen, den Sportvereinen und Sportorganisationen mit einem Gesamtbetrag von fünf Millionen Euro unter die Arme zu greifen.
"Das Land Südtirol springt den Sportvereinen zur Seite, die ihre Fixkosten in diesem Jahr wegen der ausgefallenen Einnahmen nicht decken können", sagt Landeshauptmann Kompatscher. "Unsere Sportvereine spielen nicht nur für den Sport und die Nachwuchsförderung eine wichtige Rolle, sondern erfüllen auch einen wichtigen sozialen Auftrag. Damit sie diese ihre Aufgaben auch weiterhin wahrnehmen können, wollen wir sie bei der Überbrückung dieser Durststrecke unterstützen. Diese Beihilfen kommen auch den zigtausenden Ehrenamtlichen zugute, die an der Organisation verschiedenster Initiativen beteiligt sind und nun coronabedingt auf ihren Kosten sitzen."
In ihrem heutigen Beschluss legt die Landesregierung auch fest, wer Anrecht auf die außerordentliche Zusatzförderung hat. Demnach können Amateursportvereine, die im Jänner um Beihilfe für die ordentliche Tätigkeit angesucht haben und deren Gesuch angenommen wurde, eine Förderung für die entgangenen Einnahmen im Jahr 2020 ansuchen. Es geht dabei um entgangene Einnahmen aus Sponsoring und Werbung, Kurs- und Teilnahmegebühren und Erlöse aus Veranstaltungen.
Für Amateursportgesellschaften mit mehr als einer Million Euro Jahresumsatz sowie Profisportvereinen wird eine Förderung auf der Grundlage des finanziellen Ausfalls in der Saison 2019-20 vorgesehen.
Eine Beihilfe für den finanziellen Ausfall im Jahr 2020 können auch Sportverbände beantragen, die im Jänner 2020 um Beihilfe für die ordentliche Tätigkeit angesucht haben und deren Gesuch angenommen wurde. Voraussetzung ist, dass sie einen Rückgang der Einnahmen um mindestens zehn Prozent nachweisen können.
Alle Vereine, Verbände und Organisationen werden vom Landesamt für Sport kontaktiert, das derzeit die entsprechenden Gesuchsvorlagen ausarbeitet.
LPA/jw