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Landesregierung sichert Sommerprojekte ab
Größere Gruppen, gesicherte Finanzierung und eine verlängerte Frist für Projektansuchen sollen in den kommenden Monaten zahlreiche Sommerbetreuungsprojekte ermöglichen.
Auf Vorschlag von Landesrätin Waltraud Deeg hat die Landesregierung heute (26. Mai) der Zusatzfinanzierung für Projekte der Sommerbetreuung ihre Zustimmung erteilt. Den Gemeinden und Organisatoren könne damit eine wichtige finanzielle Stütze geboten werden. "Wir waren und sind die ersten im gesamten Staatsgebiet, die Betreuungsangebote planen und umsetzen. Aufgrund der strengen Sicherheitsauflagen und der kleineren Gruppengrößen ist die Organisation im heurigen Jahr für alle Involvierten eine besondere Herausforderung. Es braucht daher die Zusammenschau und Mithilfe vieler. Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir eine stabile finanzielle Basis für die Anbieter von Sommerbetreuungsprojekten, was sich als eine organisatorische Basis für zahlreiche Familien niederschlägt", betont Familienlandesrätin Deeg. Die Sommerbetreuung habe sich in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Unterstützung bei der Vereinbarkeit in der Zeit der langen Sommerferien entwickelt. "Nach langen Wochen der sozialen Isolation von Kindern und Jugendlichen im Lockdown nimmt die Sommerbetreuung heuer noch mehr als in den Vorjahren einen besonderen Stellenwert ein. Auch für die Familien ist die Abhaltung der Projekte heuer umso wichtiger, vor allem dann, wenn ein oder beide Elternteile während des Ausnahmezustandes einen Großteil ihrer Urlaubstage bereits aufgebraucht haben", sagt die Landesrätin.
Projektansuchen bis 25. Juni einreichen
Der heutige Beschluss ist die Basis dafür, dass noch bis zum 25. Juni 2020 von öffentlichen und privaten Körperschaften (ohne Gewinnabsicht) Betreuungsprojekte für Kinder von drei bis 15 Jahren eingereicht werden, die im Zeitraum der Sommerferien organisiert. Kinder und Jugendliche mit Behinderung können bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres an einem Sommerprojekt teilnehmen. Die Projektträger erhalten in diesem Jahr einen Beitragssatz von 80 Prozent, wodurch ein Großteil der Ausgaben von Landesseite übernommen wird. Koordiniert wird die Sommerbetreuung von den Gemeinden, über welche die Projekte von den Organisatoren eingereicht werden. Im Vorjahr hatte das Land insgesamt 331 Projekte mit 10,2 Millionen Euro unterstützt.
"Unser Ziel ist es, durch die finanzielle Absicherung der Organisatoren möglichst viele Projekte zu unterstützen. Einerseits können wir somit Eltern entlasten, andererseits geht es aber auch darum Kindern soziale Kontakte zu ermöglichen", unterstreicht Landesrätin Deeg. Die Aufstockung der Finanzmittel sei zudem ein wichtiger Beitrag dazu, dass eventuelle Mehrkosten für die Organisatoren nicht von den Familien gedeckt werden müssten. Es gehe darum, die Teilnahmegebühren in einem vertretbaren Ausmaß zu halten. Landesrätin Deeg erinnert zudem daran, dass durch das jüngste Dekret der römischen Regierung auch der sogenannte Babysitter-Bonus für die Bezahlung von Sommerprojekten genutzt werden könne. Für die Details zur Abwicklung müsse man noch auf das entsprechende Rundschreiben des Nationalen Instituts für soziale Fürsorge (NISF/INPS) warten, das für heute (26. Mai) erwartet wird.
Größere Gruppen dank LH-Verordnung
Gleich wie bei den bereits laufenden Betreuungsdiensten für Kleinkinder und für den Notdienst in Kindergarten und Schule gelte es jedoch auch bei der Sommerbetreuung auf die Einhaltung der notwendigen Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen zu achten. Diesbezüglich wurden entsprechende Richtlinien in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb erarbeitet und den interessierten Projektorganisatoren bereits übermittelt. Neu hingegen ist die Regelung der Gruppengrößen. Durch die Übernahme der staatlichen Vorgaben in der jüngsten Verordnung des Landeshauptmannes (Nr. 28 vom 22. Mai 2020) können nun mehr Kinder an den Projekten teilnehmen. Dabei gelten folgende Größen: fünf Kinder bei Gruppen von Drei- bis Fünfjährigen, sechs- bis elfjährige Kinder können in Gruppen zu siebt betreut werden, Jugendliche ab zwölf Jahren dürfen in Zehnergruppen an Projekten teilnehmen. Wenn Kinder unterschiedlicher Altersgruppen zusammengeschlossen, gilt aufgrund des Durchschnitts der Altersgruppe die Maximalzahl für die niedrigere Einheit.
LPA/ck