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Landeswissenschaftspreise: Bewerbungen bis 31. Juli

Das Land Südtirol zeichnet herausragende wissenschaftliche Leistungen aus. Erstmals gibt es auch ein eigenen Preis für Wissenschaftlerinnen.

Bis zum 31. Juli kann man sich um die Wissenschaftspreise des Landes bewerben, für Frauen gibt es erstmals einen eigenen Preis. (Foto: Unsplash)

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die mindestens 15 Jahre Grundlagen- oder angewandte Forschung betrieben haben, können sich noch bis zum 31. Juli um den mit 10.000 Euro dotierten "Research Award Südtirol" bewerben. Die Bewerberinnen kommen dabei erstmals in die Auswahl für den neuen "Women in Science Award Südtirol". Die beiden Preise sind Ende März 2020 von der Landesregierung im Zuge einer im Vorjahr begonnenen Neuorganisation der Südtiroler Wissenschaftspreise geschaffen worden.

"Women in Science Award" wird erstmals vergeben

Um Leistungen von Frauen in Wissenschaft und Forschung besonders ins Blickfeld zu rücken, hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher vor zwei Monaten neben dem "Research Award Südtirol" (eine neue Form des ehemaligen Wissenschaftspreises) die Einführung des "Women in Science Award Südtirol" beschlossen und für beide Preise ein Preisgeld von je 10.000 Euro vorgesehen. Der "Women in Science Award", mit dem nach den Worten des Landeshauptmanns "die Rolle der Frau in der Wissenschaft gestärkt werden soll", wird im laufenden Jahr 2020 erstmals vergeben. "Obwohl Frauen einen gleichberechtigten Studienzugang haben, sind sie in der Forschung, ob universitär oder außeruniversitär, nicht so stark vertreten wie Männer", betont Landeshauptmann Kompatscher, zu dessen spezifischen Agenden neben der Forschung und Innovation auch die Chancengleichheit zählt. 

Bewerbungen bis zum 31. Juli

Mit den Preisen will das Land Südtirol Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auszeichnen, die herausragende wissenschaftliche Leistungen erbracht haben und in der fachspezifischen internationalen Wissenschaftsgemeinde eine anerkannte Stellung einnehmen. Demzufolge müssen Bewerberinnen und Bewerber eine mindestens 15-jährige Tätigkeit in der Grundlagen- oder angewandten Forschung nachweisen. Weiters müssen sie zwei von drei weiteren Voraussetzung erfüllen: eine Oberschule in Südtirol abgeschlossen haben, seit mindestens fünf Jahren an einer Südtiroler Forschungseinrichtung tätig sein oder in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre an einer Südtiroler Einrichtung für Forschung gearbeitet haben und an einem Thema forschen, das für Südtirol besonders bedeutsam ist.

Die Bewerbungen sind als Selbstantrag oder durch Drittpersonen an das Landesamt für wissenschaftliche Forschung in Bozen zu richten. Der Antrag muss bis spätestens 31. Juli 2020 (15 Uhr) eingereicht werden.

LPA/sf/jw

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