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Mundschutzpflicht ab dem Grundschulalter – Veranstaltungen untersagt
Mundschutz im Kontakt mit anderen ist Pflicht für alle ab dem Grundschulalter. Dies hat LH Kompatscher am 7. April präzisiert, ebenso wie, dass öffentliche Veranstaltungen weiter untersagt sind.
Seit 7. April ist das Bedecken von Mund und Nase bei den derzeit erlaubten Tätigkeiten oder Bewegungen außerhalb der eigenen Wohnung und beim Kontakt mit anderen Personen Pflicht für alle Menschen in Südtirol. "Diese Regel gilt für alle Menschen in Südtirol ab dem Grundschulalter. Für jüngere Kinder wird der Mundschutz empfohlen", sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher und hat dies heute (7. April) nochmals eigens in einer Dringlichkeitsmaßnahme festgehalten. Immer, wenn man andere Menschen treffe, die nicht zur zusammenlebenden Familiengemeinschaft gehören, also auch in Innenräumen z.B. beim Einkaufen oder beim Arbeiten, seien Mund und Nase zu bedecken, erklärt Kompatscher und verweist darauf, dass der Mundschutz helfe, Ansteckungen mit dem Coronavirus zu verringern. Zum Bedecken von Mund und Nase kann ein Schal, ein Schlauchtuch, ein Halstuch, eine Schutzmaske oder auch eine selbst genähte Maske verwendet werden.
Öffentliche Veranstaltungen sind weiterhin nicht erlaubt
Die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 19, die Kompatscher am 7. April am Abend unterzeichnet hat, enthält einen weiteren wichtigen Punkt zu öffentlichen Veranstaltungen in Südtirol. Solange der Notstand zur Bekämpfung des Coronavirus andauert, ist es weiterhin nicht erlaubt, öffentliche Veranstaltungen jeglicher Art zu organisieren und durchzuführen, an denen mehrere Personen teilnehmen.
LPA/san