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Baustellen: Zulässige Tätigkeiten angepasst
Die Bauarbeiten bleiben eingeschränkt. Einige Arbeiten sind möglich, aber nur mit Schutzausrüstung und bis zu fünf Arbeitern je Baustelle. Von LH Kompatscher gibt es eine Dringlichkeitsmaßnahme dazu.
Mit einem Ministerialdekret des italienischen Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung wurden spezifische Angaben zu den Kodexen der in Zeiten des Coronavirus zulässigen Tätigkeiten gemacht. Für Südtirol wurde diese Änderung mit einer Dringlichkeitsmaßnahme von Landeshauptmann Arno Kompatscher am 28. März umgesetzt.
Weiterhin Einschränkungen für Arbeiten auf Baustellen
"Die Arbeiten auf den Baustellen sind weiterhin stark eingeschränkt. Bestimmte Arbeiten im Tiefbau sowie bei Elektro- und Wasserinstallation und andere kleine Eingriffe auf den Baustellen können weiter gehen, wenn auch mit mehreren Einschränkungen zum Schutz der Arbeiter vor dem Coronavirus", sagt Landeshauptmann Kompatscher.
Zulässig sind demnach die Tätigkeiten laut übergeordnetem ATECO-Kodexe 42, also Tiefbau (ausgenommen Kodex 42.91 Wasserbauten, 42.99.01 Parzellierung des Landes in Zusammenhang mit der Urbanisierung und 42.99.09 Tiefbauarbeiten für Industrie- und Sportanlagen) und 43.2, also Elektro- und Wasserinstallation sowie sonstige Bauarbeiten und Installationen.
Auf der gesamten Baustelle dürfen gleichzeitig maximal fünf Mitarbeitende, die mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein müssen, arbeiten. Techniker, Planer und Lieferanten sind in dieser Zahl nicht eingeschlossen.
LPA/san