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Entnahmeermächtigung ausgesetzt: Land verteidigt Maßnahme

Entnahmeermächtigung im Dringlichkeitsweg ausgesetzt – Verhandlung am 10. September – Neuer Riss in der Nacht in Planeil

BOZEN (LPA). Das Verwaltungsgericht Bozen hat die Ermächtigung von Landeshauptmann Arno Kompatscher zur Entnahme von zwei Wölfen in den Gemeinden Graun und Planeil/Mals einstweilig ausgesetzt, nachdem Tierschutzaktivisten die Maßnahme angefochten hatten. Am 10. September wird das Land die Maßnahme in der Verhandlung verteidigen.

Die Ermächtigung zur Entnahme von zwei Wölfen im Obervinschgau wurde am 9. August vom Landeshauptmann unterzeichnet (LPA hat berichtet). Am heutigen 14. August hat das Verwaltungsgericht Bozen die vorsorgliche Aussetzung der Maßnahme mittels Präsidialverfügung ohne Anhörung mitgeteilt, nachdem in der Nacht die Rekurse der Tierschutzaktivisten (LNDC Animal Protection), Italienische Vereinigung für den World Wide Fund For Nature, die Liga gegen Tierversuche (LAV) und die italienische Vereinigung zum Tierschutz (E.N.P.A) zugestellt worden waren. Alle Tätigkeiten zur Entnahme der Wölfe wurden eingestellt.

Vergangene Nacht wurde ein weiteres Nutztier auf den Almen um Planeil Opfer eines Wolfes. Insgesamt 41 Tiere – Schafe und Ziegen – sind zwischen Mitte Mai und Ende Juli in dem Gebiet von Wölfen gerissen worden und sind in der Entnahmeermächtigung angeführt.

Der Landeshauptmann und der Landesrat für Land- und Forstwirtschaft nehmen die Maßnahme des Gerichts  zur Kenntnis. Der neuerliche Angriff zeige, dass eine akute Gefahr für Nutztiere und damit für die traditionelle Alm- und Berglandwirtschaft von der stark wachsenden Wolfspopulation in Südtirol ausgehe. Eine Entnahme von Wölfen sei eine Maßnahme, die dringend erforderlich sei. Die Anwaltschaft des Landes wird die Entnahmeermächtigung vor dem Bozner Verwaltungsgericht verteidigen – für 10.September wurde die Verhandlung angesetzt.


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LPA/uli