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Führung der Kindergärten: Fast drei Millionen Euro für die Gemeinden

Für die Führung der Kindergärten stellt das Land den Gemeinden 2,86 Millionen Euro zur Verfügung. Anpassungen gibt es bei GIS-Ausgleich und Ortspolizeidienst.

2,86 Millionen Euro stellt das Land Südtirol den Gemeinden im Land mit der ersten Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2023 für die Führung der Kindergärten für das laufende Jahr zur Verfügung. Die Landesregierung hat heute (20. März) den Vereinbarungsentwurf genehmigt und Landeshauptmann Arno Kompatscher zu dessen Unterzeichnung ermächtigt.

Der mit dem Rat der Gemeinden abgestimmte Vereinbarungstext beinhaltet auch eine Fristverlängerung im Zusammenhang mit den coronabedingten GIS-Mindereinnahmen der Gemeinden. In der Coronazeit hat das Land Gemeindeimmobiliensteuer-Erleichterungen vorgesehen, um Wirtschaftsbetriebe (LG 9/2020) sowie die Tourismuswirtschaft (LG 12/2021) zu unterstützen. Diese Mindereinnahmen werden den Gemeinden vom Land ausgeglichen. Mit der heute von der Landesregierung genehmigten Zusatzvereinbarung wird die Frist, innerhalb derer die Gemeinden die effektiven und definitiven Mindereinnahmen der Abteilung Örtliche Körperschaften und Sport mitteilen müssen, auf den 31. Jänner 2024 verlängert.

Im Hinblick auf die Zusammenarbeit beim Ortspolizeidienst wird festgeschrieben, dass diese unabhängig von den festgelegten Einzugsgebieten zwischen zwei oder mehreren angrenzenden Gemeinden erfolgen kann. Wobei für eine Finanzierung durch das Land immer eine Zusammenarbeit bei mindestens zwei Diensten vorausgesetzt wird.

Was die von der Landesregierung für die Führung der Kindergärten im laufenden Jahr bereitgestellten Mittel angeht, so entsprechen diese jenen der vergangenen Jahre. Bei der Aufteilung der Mittel unter den einzelnen Gemeinden wird je zur Hälfte der Anzahl der betreuten Kinder beziehungsweise der Anzahl der bestehenden Kindergartensektionen Rechnung getragen. So erhält die Hauptstadtgemeinde Bozen beispielsweise 482.000 Euro und damit etwas mehr als im Vorjahr. Der Betrag für die Stadtgemeinde Meran ist mit 206.300 Euro etwas niedriger als 2022, ebenso wie Brixen mit knapp 128.300 Euro. Als vierte Stadtgemeinde mit einer sechsstelligen Zuweisung folgt die Stadtgemeinde Leifers mit 102.600 Euro, die ebenfalls eine kleine Abnahme verzeichnet. 

Das Land Südtirol beteiligt sich seit der Neuordnung der örtlichen Körperschaften (LG Nr. 18/2017), mit der den Gemeinden Befugnisse in den Bereichen Kindergarten, Schulausspeisung und Bildungsausschüsse übertragen worden waren, im Rahmen der Gemeindenfinanzierung an den entsprechenden Kosten.

Nachdem der Landeshauptmann und Andreas Schatzer für den Rat der Gemeinden die Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2023 unterzeichnet haben, kann die zuständige Landesabteilung Örtliche Körperschaften und Sport die Beträge überweisen.


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LPA/jw