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Landesregierung verabschiedet Blaues Buch des öffentlichen Auftragswesens
Die Landesregierung hat heute (23. Februar) den Leitfaden zur Anwendung des Landesvergabegesetzes verabschiedet. Der partizipative Prozess und die Geduld aller Beteiligten haben sich gelohnt: Das sogenannte Blaue Buch erhöht die Rechtssicherheit für alle Beteiligten. „Nun verfügen auch kleinere Unternehmen über mehr Klarheit, wie sie zu öffentlichen Aufträgen gelangen“, sagt der LH Kompatscher.
Wer öffentliche Aufträge zu vergeben hat oder diese für sich gewinnen will, hat sich schon länger über das neue Vergabegesetz des Landes Südtirol Gedanken gemacht – vor allem über die Komplexität, die ein solch ausgefeiltes Regelwerk in sich trägt. Um dieser Unsicherheit Rechnung zu tragen, hatte die Landesregierung der Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge, kurz AOV, den Auftrag erteilt, einen Leitfaden zu verfassen.
Seit 6. Jänner 2016 ist das Gesetz Nr. 16/2015 in Kraft, heute hat die Landeregierung den dazugehörigen Leitfaden verabschiedet, der auf mehreren Ebenen für Klarheit sorgt. Dieser trägt auch den Namen „Blaues Buch des öffentlichen Auftragswesens in Südtirol“.
Parallel dazu hat die AOV eine massive Schulungsoffensive zur optimalen Anwendung des Landesgesetzes gestartet. Über 500 Gemeinde- und Landesbeamten haben in den letzten paar Wochen gelernt, mit dem neuen Vergabesystem umzugehen. Weitere 500 Personen kommen den kommenden beiden Wochen dran, Anfang März sind die Mitarbeiter der Wirtschaftsteilnehmer an der Reihe.
Das Landesvergabegesetz hat es in sich. Es ist das erste Gesetz, das EU-Richtlinien direkt übernimmt, ohne sich am italienischen Gesetz zu orientieren, das erst kurz nach den Südtiroler Pendant im römischen Senat verabschiedet worden ist.
"Das Landesgesetz schöpft alle EU-rechtlichen Möglichkeiten aus, um auch den kleineren Südtiroler Unternehmen eine stärkere Berücksichtigung bei der Auftragsvergabe zu sichern“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Obwohl für die Wirtschaft viel von den öffentlichen Aufträgen abhängt, sind bis jetzt von dieser Adresse keine Klagen laut geworden – ganz im Gegenteil. Das Landesvergabegesetz sei sehr gut gelungen, lobte unlängst der Präsident der Südtiroler Wirtschafsringes (SWR), Philipp Moser.
Auch aus Rom gab es keine Beanstandungen, geschweige denn Rekurse. „Der Grund liegt darin, dass wir das Gesetz nicht nur sehr gut durchdacht sondern es uns haben vorab von der Regierung in Rom und dem Verfassungsgericht freigeben lassen“, erklärt der Landeshauptmann. „Die Geduld aller Beteiligten hat sich also gelohnt.“
Umso mehr Motivation besteht nun für Verwalter und Unternehmen, sich jetzt eingehend mit dem Leitfaden auseinandersetzen, denn das Gesetz selbst kann nicht alle Fragen der Anwender beantworten. Das Blaue Buch, das die AOV in Absprache mit dem Bautenressort, dem Südtiroler Gemeindenverband und der Stadtgemeinde Bozen vorbereitet hat, ist in seiner Art der erste Leitfaden für ein Landesgesetz. „Es wird für mehr Rechtssicherheit sorgen, weil es unter anderem klärt, für welche Bereiche das Landesgesetz und für welche das stattliche Vergabegesetz gilt – und was im Fall von Überschneidungen zu tun ist“, sagt Kompatscher.
Zurzeit werde an den noch ausständigen Durchführungsbestimmungen zu zwei Artikeln des Landesvergabegesetzes (Nr. 18 und 35) gearbeitet. Sie betreffen die Themen freiberufliche Verträge wie Ingenieur- und Architekturaufträge, die Nachhaltigkeit sowie die Vorzugskriterien für Betriebe, die Lehrlinge beschäftigen. Sie sollen das Vergabegesetz weiter abrunden. Bis diese erlassen sind, kann aber trotzdem ausgeschrieben werden.
Der Leitfaden ist auf der Homepage der AOV in der Rubrik "News" zu finden oder direkt unter:
http://www.provinz.bz.it/aov/download/Vademecum_DE_230216.pdf
mgp