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Solidaritätsfonds: Sozialpartner unterzeichnen Gründungsabkommen
Die Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände haben am heutigen Dienstag (15. Dezember) das Landesabkommen über die Gründung eines lokalen Solidaritätsfonds unterzeichnet. "Damit haben wir die große autonomiepolitische Chance genutzt, um auf lokaler Ebene eine Alternative zur außerordentlichen Lohnausgleichskasse zu schaffen", erklärt Arbeitslandesrätin Martha Stocker.
Mit dem heute unterzeichneten Gründungsabkommen nutzen die Sozialpartner den autonomiepolitischen Spielraum zur Schaffung eines territorialen Fonds, der künftig die außerordentliche Lohnausgleichskasse ("cig in deroga") ablösen wird. Der Unterzeichnung war eine längere Diskussion in Bezug auf die nationalen Fonds und die bereits eingezahlten Beiträge vorausgegangen.
Der bilaterale Solidaritätsfonds des Landes Südtirol wird lokal verwaltet und ist beim Nationalinstitut für soziale Fürsorge NISF mit Sitz in Bozen angesiedelt. "Damit können wir den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und der Beschäftigten in Südtirol besser Rechnung tragen als ein gesamtstaatlich verwalteter Fonds", betont Landesrätin Stocker.
Mit den Mitteln aus dem Solidaritätsfonds werden Arbeitnehmer unterstützt, deren Arbeitstätigkeit aufgrund staatlicher Bestimmungen reduziert oder ausgesetzt wird, die den Arbeitsplatz verlieren oder von einem Lohnausgleich betroffen sind. Einkommensstützende, außerordentliche Zahlungen soll es für geförderte Austritte aus dem Arbeitsmarkt geben, etwa für jene Beschäftigte, die innerhalb von fünf Jahren die Voraussetzungen für die Altersrente oder eine vorgezogene Rente erreichen. Der Solidaritätsfonds wird auch Programme für die berufliche Weiterbildung oder Neuorientierung mitfinanzieren.
Am Fonds sind alle privaten Arbeitgeber mit mehr als fünf Beschäftigten beteiligt. Der Beitragssatz wurde auf 0,45 Prozent festgelegt, welche auf der Grundlage der Sozialabgaben berechnet werden. Zwei Drittel gehen dabei zu Lasten des Arbeitgebers, ein Drittel zu Lasten des Arbeitnehmers. Für Arbeitgeber mit weniger als fünf Mitarbeitern ist der Beitritt zum Fonds freiwillig.
Als nächste Schritte gilt es, die Aufgaben des Verwaltungskomitees festzulegen. Dieses wird aus je fünf Sachverständigen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberorganisationen, zwei vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik sowie vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen bestellte leitende Angestellte und einem leitenden Beamten des Landes Südtirol bestehen. Zudem gilt es in absehbarer Zukunft eine genaue Beschreibung der Leistungen des Solidaritätsfonds und eventueller ergänzender Maßnahmen sowie die Regelungen zur Führung und Finanzierung des Fonds festzusetzen.
Die Errichtung des Fonds muss noch vom Arbeits- und Finanzministerium genehmigt werden.
mp