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Wettbewerb für Eröffnung neuer Apotheken: vorläufige Rangordnung genehmigt

83 Bewerber haben am außerordentlichen Wettbewerb für die Zuweisung von 19 neu zu errichtenden Apotheken und einer freien Apotheke teilgenommen. Nach Abschluss der Arbeiten der Bewertungskommission hat die Südtiroler Landesregierung am vergangenen Dienstag (27. Oktober) die vorläufige Rangordnung des Wettbewerbs genehmigt.

Für die Erstellung der endgültigen Rangordnung der Teilnehmenden am Apothekenwettbewerb wird das zuständige Landesamt für Gesundheitssprengel in den nächsten Wochen noch die Angaben in den Eigenerklärungen der Bewerber überprüfen. Die Bewerber haben zudem 60 Tage ab der Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt der Region Zeit, um etwaige Bemerkungen zu der von der Kommission vorgenommenen Bewertung einzureichen, sodass im Anschluss eine endgültige Rangordnung erstellt und von der Landesregierung genehmigt werden kann. Von den Teilnehmenden neu vorgelegte Bescheinigungen können dabei nicht mehr berücksichtigt werden.

Von den 19 neuen Apotheken sollen sechs in Bozen errichtet werden. Jeweils zwei neue Apotheken soll es in Meran und Brixen geben. In den Gemeinden Ahrntal, Bruneck, Eppan, Kaltern, Lana, Leifers, Ritten, Sarntal und Schlanders ist jeweils eine neue Apotheke vorgesehen. Ausgeschrieben ist auch die derzeit provisorisch besetze Apotheke von Kastelbell-Tschars. "Die Apotheken sind wichtige Partner der 'Gesundheitsversorgung 2020'", unterstreicht Gesundheitslandesrätin Martha Stocker. Gerade für ältere und weniger mobile Menschen sowie für Familien mit Kleinkindern seien die Apotheken in unmittelbarer Wohnortnähe wichtige Ansprechpartner in Gesundheitsfragen, so die Landesrätin. "Leider waren wir bei der Ausschreibung an Termine und Wettbewerbsvorschriften gebunden, die nicht von uns abhängen und immer wieder zu Verzögerung führten", bedauert die Landesrätin. Sie ist zuversichtlich den Wettbewerb in absehbarer Zeit mit der Genehmigung der endgültigen Rangordnung abzuschließen.

Der Beschluss der Landesregierung und die Rangordnung ist unter http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/download/Beschluss_1241-2015.pdf öffentlich einsehbar. 

mp