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Abwassergebühren: Neue Tarifberechnung für Klärgruben

Mehr Spielräume haben die Gemeinden künftig bei der Berechnung der Abwassergebühren für Klärgruben: Neben der jährlichen Abrechnung ist nun auch eine leistungsabhängige Abrechnung pro Entleerung möglich. Die Landesregierung hat heute (8. September) die entsprechenden Kriterien abgeändert.

"Wir kommen damit dem Wunsch vieler Gemeinde nach, die Tarife der Abwässer aus Klärgruben flexibler, kundenorientierter, transparenter und leistungsbezogener zu gestalten", betont der zuständige Landesrat Richard Theiner.  

Bei der Berechnung der Abwässergebühren für  Klärgruben, den sogenannten "individuellen Entsorgungssystemen", können Gemeinden wie bisher die Abwassermenge jährlich vom Zähler ablesen oder aber - und dies ist die Neuigkeit - die Gebühren bei der Entleerung der Klärgrube abrechnen. 

Der Vorschlag für ein alternatives Abrechnungssystem für Klärgruben pro Entleerung wurde von der Landesumweltagentur ausgearbeitet. Dabei sind  folgende Parameter zu berücksichtigen: die Größe der Klärgrube (Gesamtnutzvolumen), die fixen Kosten (Anfahrt, Entleerung usw.) und die variablen Kosten bzw. der Koeffizient für die entsorgte Schlammmenge in Euro pro Kubikmeter.

Das heute (8. September) von der Landesregierung genehmigte, alternative  Abrechnungssystem gilt für die Tarife ab dem Jahr 2015.

LPA