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Inklusion von Menschen mit Behinderungen: Gesetz einstimmig verabschiedet
Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderungen zu stärken und die Teilhabe im familiären und gesellschaftlichen Umfeld zu fördern: Diese Leitlinien haben vor allem die Betroffenen und ihre Interessensvertretungen in die Gesetzesnovelle eingebracht. LRin Stocker sieht darin das Motiv für die breite Zustimmung, mit der das Gesetz heute vom Landtag genehmigt wurde.
Eine möglichst umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, darauf zielt das Landesgesetz ab, das der Landtag heute (3. Juli) genehmigt hat. Die bereits am Donnerstag begonnene und heute fortgeführte Diskussion wurde aufmerksam von zahlreichen Menschen mit Behinderungen und ihren Interessensvertretungen sowohl aus Südtirol als auch aus den angrenzenden Regionen verfolgt. Die Generaldebatte wurde in Gebärdensprache für gehörlose Menschen übersetzt.
Die Achtung der menschlichen Würde, die Autonomie und Freiheit der Entscheidung, Nichtdiskriminierung, volle Teilhabe und Einbeziehung, Chancengleichheit und Zugänglichkeit: Dies sind die Ziele des heute vom Landtag verabschiedeten Gesetzes zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Die Überarbeitung des Gesetzes war notwendig geworden, um die bisher gültigen Landesbestimmungen aus dem Jahr 1983 an die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2006 anzupassen und alle Maßnahmen zugunsten der Betroffenen in unterschiedlichen Lebensbereichen in strukturierter Form zu sammeln. Dieser Prozess der Erneuerung wurde bereits im Jahr 2013 begonnen, und zwar unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen, ihren Angehörigen und den Fachkräften aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich und der privaten Organisationen. Sie konnten ihre Beiträge und Meinungen im Rahmen eines eigens eingerichteten Internet-Blog und einer Tagung mit dem Motto "Mach mit!" ausdrücken. Die Ausarbeitung des Gesetzestextes wurde von zehn Arbeitsgruppen und einer Steuerungsgruppe vorangetragen. In allen Gruppen haben wiederum Vertretenden von Menschen mit Behinderungen, ihren Bezugspersonen und den zuständigen öffentlichen und privaten Fachdiensten, Organisationen und Ämter verschiedener Landesabteilungen mitgewirkt.
Das Gesetz entstand somit in einem breit angelegten Beteiligungsprozess, in den insgesamt rund 300 Menschen eingebunden waren. Es umfasst alle Lebensbereiche, von der Familie über die Schule und die Arbeit bis hin zum Wohnen, zur Gesundheit, Mobilität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Es werden einige grundlegende Neuerungen eingeführt. So sollen künftig neben den Betriebskindertagesstätten alle Kindertagesstätten auch für Kinder mit Behinderungen zugänglich sein. Mit Bezug auf den Schulbesuch wurde die Wahlfreiheit bei der Einschreibung bekräftigt. Im Bereich der Hochschulbildung wird die Zusammenarbeit mit der Universität nicht nur im Hinblick auf die Forschung, sondern auch bezüglich des Zugangs von Menschen mit Behinderungen ausgebaut werden. Besonderes Augenmerk wird außerdem auf den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt gelegt. Für private Arbeitgebende, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, wird eine umfassende Arbeitsassistenz vorgesehen, die nicht nur die Beschäftigten, sondern auch das Umfeld mit einschließt. Im Bereich des Wohnens werden flexiblere Modelle angestrebt, die möglichst die Eigenständigkeit stärken. Auch wird allen Menschen mit Behinderungen das Recht zuerkannt, ihren Wohnort frei zu wählen. Mit dem Ziel einer besseren, spezialisierten Gesundheitsversorgung soll in jedem Gesundheitsbezirk mindestens eine Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen eingerichtet werden. Im Bereich der Mobilität wird auf die Barrierefreiheit aller Transportmittel abgezielt.
Das neue Landesgesetz ermöglicht eine breite Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, insbesondere auch im Rahmen des sogenannten Monitoring-Ausschusses, der die Umsetzung der Bestimmungen landesweit überwachen und dem Landtag jährlich Bericht erstatten wird.
Das Thema der Zugänglichkeit wird im Rahmen des neuen Gesetzes in einem sehr weiten Sinne verstanden und umfasst nicht nur den Abbau von baulichen Barrieren, sondern bezieht sich insbesondere auch auf eine zugängliche Kommunikation: in Zukunft sollen alle Gesetze und weitere offizielle Dokumente, die Menschen mit Behinderungen besonders betreffen, auch in leichter Sprache verfasst werden. Dies gilt auch für das neue Landesgesetz selbst: Gleich nach Verabschiedung wird der Gesetzestext in leichter Sprache für Menschen mit Behinderungen erscheinen, damit vor allem auch die direkt Betroffenen ihr Gesetz lesen und verstehen können.
"Die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderungen soll gestärkt und ihre Teilhabe im familiären und gesellschaftlichen Umfeld gefördert werden. Diese Leitlinien für das neue Landesgesetz haben in der Hauptsache die Betroffenen und ihre Interessensvertretungen selbst eingebracht. Dies ist sicher mit ein Motiv, dass dieses neue Landesgesetz mit einer so breiten Zustimmung im Südtiroler Landtag verabschiedet worden ist", ist Soziallandesrätin Martha Stocker überzeugt.
jw