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Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen: 221 Fälle abgeschlossen

Seit August 2007 können sich Patienten an die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen wenden, um Streitfälle im Gesundheitsbereich außergerichtlich klären zu lassen. Dieser Dienst hat in den vergangenen acht Jahren insgesamt 221 Fälle abgeschlossen. Am heutigen 1. Juni zogen Gesundheitslandesrätin Martha Stocker, Vorsitzender Edoardo Armando Mori und Sekretär Christian Leuprecht Bilanz.

Martha Stocker, Edoardo Armando Mori und Christian Leuprecht stellten den Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen vor.
"Die Schlichtungsstelle bietet die Möglichkeit, Streitfälle zwischen Patienten und Ärzten außergerichtlich aufzuklären und zu regeln", erklärte Gesundheitslandesrätin Stocker bei der heutigen Medienkonferenz. Die Landesrätin hob dabei auch die unzähligen Leistungen der Mediziner hervor, die in den meisten Fällen auf hohem Niveau und zur Zufriedenheit der Patienten erbracht würden. Wie in anderen Bereichen könnten jedoch Fehler passieren, sagte Landesrätin Stocker, zu deren Klärung die Schlichtungsstelle beiträgt.

Der Vorsitzende der Schlichtungsstelle Edoardo Armando Mori zeigte sich über die Arbeit in den vergangenen Jahren zufrieden. In den meisten Fälle habe die Stelle zu einer Schlichtung zwischen den Parteien beigetragen. Mori sprach auch die Verfahrensdauer an, die im Schnitt zwischen sechs und zwölf Monaten liege, während ein Gerichtsverfahren mehr als fünf Jahre brauche. Mit Blick auf die Zukunft wünschte sich der Vorsitzende eine größere Bandbreite von Fällen, die der Kommission zur Begutachtung vorgelegt werden können.

In den vergangenen acht Jahren – so berichteten Mori und Sekretär Christian Leuprecht – wurden insgesamt 221 Fälle bearbeitet und abgeschlossen, 20 Fälle waren zum 31. Dezember 2014 noch anhängig. Insgesamt sind im Jahr 2014 bei der Schlichtungskommission in Arzthaftungsfragen 33 neue Anträge eingegangen, von denen 17 abgeschlossen und 16 anhängig sind.

Von den eingegangenen Verfahren wurden 25,8 Prozent mit einer Schlichtung im Rahmen der ersten Verfahrensphase abgeschlossen. In knapp 27 Prozent erging der Antrag an die Kommission, den Fall zu bewerten. "Dabei wird der Fall vertieft und – da es sich häufig um Fälle komplexer Natur handelt – werden auch externe Gutachten eingeholt, bevor es zu einem abschließendem Treffen mit einer Empfehlung an die Parteien kommt", so Sekretär Leuprecht bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes. In neun Prozent der Fälle erscheint der Arzt nicht, wobei es keinen einzigen Fall gebe, wo dieser nicht eine Stellungnahme hinterlege.

84,2 Prozent der Fälle betrifft Ärzte, die in den öffentlichen Einrichtungen des Landesgesundheitsdienstes tätig sind, 15,5 Prozent hingegen freiberuflich tätige Ärzte. Dabei ist der Bereich Orthopädie am häufigsten von mutmaßlichen Fehlern in der Diagnose oder Therapie betroffen (79 Fälle). Es folgen Zahnärzte bzw. der zahnärztliche Dienst (25 Fälle), die allgemeine Chirurgie (23 Fälle) und die Notaufnahme (19 Fälle). Die meisten Patienten treten ohne Anwalt auf (174 Fälle).

Die durchschnittliche Dauer der Verfahren liegt bei etwa 7,5 Monaten. In 30 von 241 Fällen wurde ein Sachverständiger ernannt. Die durchschnittliche Höhe des Schadensersatzes liegt bei 10.549,77 Euro. Die gewählte Sprache des Verfahrens ist in 62,24 Prozent der Fälle die deutsche, in 37,76 Prozent die italienische.

Die Schlichtungskommission für Arzthaftungsfragen setzt sich aktuell aus dem Vorsitzenden Edoardo Armando Mori (Richter in Ruhestand) sowie den Mitgliedern Fabio Cembrani (Gerichtsmediziner, Leiter der Gerichtsmedizin am Sanitätsbetrieb des Trentino) und Antonia Tessadri (freiberuflich tätige Gerichtsmedizinerin) sowie die Anwälte Stephan Vale und Silvia Winkler zusammen. Sekretär der Schlichtungsstelle ist Christian Leuprecht, Jurist und Mitarbeiter der Landesabteilung Gesundheitswesen.

 

mp

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