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Familie: Körperschaften können bis 28. Februar um Förderung ansuchen

Familienorganisationen, Eltern-Kind-Zentren sowie Gemeinden und private Körperschaften, die Angebote zur frühzeitigen Stärkung der Familien bereitstellen oder Kleinkinderbetreuungsdienste führen, können bis zum 28. Februar 2015 bei der Familienagentur um einen Beitrag ansuchen.

Kleinkindbetreuung: Einrichtungen können bis 28. Februar um Landesförderung ansuchen - Foto: LPA/jw

Über die Familienagentur fördert das Land Südtirol auf der Grundlage des Familiengesetzes (LG Nr. 8/2013) Körperschaften und Organisationen, die ohne Gewinnabsicht Dienstleistungen im Bereich Familie anbieten. Die Richtlinien für diese finanzielle Förderung wurden im November vergangenen Jahres neu formuliert. Nun steht ein erster Einreichtermin für das Jahr 2015 an: Bis zum Monatsende können Körperschaften, die im Bereich Tagesmütterdienst, Kindertagesstätten, betriebliche Kindertagesstätten, Familienbildung, Familienmediation und Männerinitiativen tätig sind, um einen Landesbeitrag für die laufenden Ausgaben ansuchen. In einigen Bereichen gewährt das Land zudem Zuschüsse für Projekte oder Investitionen. Hierfür gilt ebenfalls der 28. Februar als erster Einreichetermin.

Alle Termine und die Folgetermine für die Gesuchseinreichung hat die Landesfamilienagentur im Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/ressorts/familie/beitraege-familien-koerperschaften.asp veröffentlicht.

 

 

jw

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