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Personalgesetz-Entwurf abgesegnet: Vier Grundsätze

Nach der Einigung im Rahmen der Klausur hat die Landesregierung heute (13. Jänner) den Entwurf des neuen Personalgesetzes auch formell verabschiedet. "Damit ist einer der wichtigsten Bausteine der Verwaltungsinnovation 2018 gesetzt", so Verwaltungslandesrätin Waltraud Deeg.

Hat heute den Personalgesetz-Entwurf erläutert: Verwaltungslandesrätin Waltraud Deeg (Foto: LPA/ohn)

Der heute von der Landesregierung verabschiedete Entwurf sei Ergebnis eines Dialogs mit Mitarbeitern und Sozialpartnern und trage den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung. "Unser Ziel ist eine wirtschaftliche, effiziente, leistungsorientierte, transparente, kundenorientierte Verwaltung", so Deeg, die heute vier Grundsätze der neuen Personalordnung in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen gerückt hat.

So gehe es um die Schaffung eines möglichst fruchtbringenden Zusammenspiels von jüngeren und älteren Mitarbeitern, also von Erfahrung und innovativen Ansätzen. "Ein Instrument ist dabei der Generationenpakt, der einen gestaffelten Ausstieg älterer Mitarbeiter zugunsten der Einstellung jüngerer vorsieht", so die Landesrätin. Zudem gehe es um die Pensionierung von Mitarbeitern, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllten, aber auch um neue Formen von Praktika in der Landesverwaltung. "Dies auch, weil wir sehen, wie groß die Nachfrage danach ist", so Deeg.

Der zweite Grundsatz sei jener einer Koppelung der Entlohnung an die Leistung. "Dafür werden wir in Absprache mit den Gewerkschaften konkrete Maßnahmen schaffen", erklärte heute die Landesrätin, die als Grundsatz Nummer drei angeführt hat, dass künftig Mitarbeiter mobiler und flexibler eingesetzt werden sollen. "Wir sehen dies nicht als Drohung, sondern als Chance, sich persönlich zu entwickeln", so Deeg. Eine Schutzklausel werde allerdings für Eltern von Kindern unter drei Jahren sowie für Mitarbeiter vorgesehen, die Angehörige pflegten.

Grundsatz Nummer vier sei schließlich der soziale Auftrag, den das Land als größter Arbeitgeber habe. So gehe es darum, auch Menschen mit Beeinträchtigungen oder in schwierigen Lebenssituationen (mehr) Platz zu bieten. "Dafür sehen wir etwa 40 Stellen außerhalb des Stellenplans für Menschen mit Beeinträchtigungen vor", so die Landesrätin. Mitarbeiter hätten dann die Chance, in den regulären Dienst aufgenommen zu werden, sodass wieder Platz für neue Aufnahmen geschaffen werde.

Der heute von der Landesregierung verabschiedete Personalgesetz-Entwurf geht nun an den Landtag, wo er zuerst in der zuständigen Gesetzgebungskommission und danach im Plenum behandelt wird.

chr

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Beschlüsse der Landesregierung vom 13.01.2015