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Startschuss zum Bausparen erfolgt: Vereinbarung mit Rentenfonds und Banken

Der Startschuss zur Umsetzung des Südtiroler Bausparmodells ist heute (23. Dezember) gegeben worden, indem Land, Rentenfonds und Banken ihre Unterschrift unter eine entsprechende Vereinbarung gesetzt haben. Damit ist der Weg frei für ein neues System der Wohnbauförderung, das Zusatzrente und Baufinanzierung verknüpft. Es soll im Frühjahr operativ sein.

Land, Banken und Zusatzrentenfonds haben heute die Bauspar-Vereinbarung unterzeichnet (Foto: LPA/ohn)

"Endlich" könne heute der Startschuss zum Bausparen in Südtirol gegeben werden, betonte heute Landeshauptmann Arno Kompatscher. "Endlich" deshalb, weil bereits seit Monaten an der Umsetzung gearbeitet wird - aus gutem Grund: "Wir dürfen nicht vergessen, dass es ein gänzlich neues System ist, das es staatsweit nirgends gibt und auch in anderen Regionen Europas keine vergleichbaren Modelle kennt", so Wohnbau-Landesrat Christian Tommasini. Alles in allem sei die Ausarbeitung des Modells daher ein hochkomplexes Unterfangen gewesen, waren sich heute Kompatscher und Tommasini einig.

Völlig neu am System des Bausparens - das die vorhandenen "klassischen" Wohnbauförderungen übrigens nicht ersetzt, sondern ergänzt - ist die Kombination von Zusatzrente und Baufinanzierung. "Wir schaffen einen Anreiz mehr für junge Leute, an ihre Altersversorgung zu denken, indem wir das Leistungsspektrum der Zusatzrente noch ausdehnen", so der Landeshauptmann. Das heißt: Mit Hilfe des Landes werden die Leistungen des Zusatzrentenfonds erweitert, indem über das darin angesparte Kapital der Zugang zu einer günstigen Finanzierung von Kauf, Bau oder Umbau einer Erstwohnung eröffnet wird.

Oder anders: Wer nicht älter als 55 Jahre, seit mindestens fünf Jahren in Südtirol ansässig und seit mindestens acht Jahren in einen vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben ist, wer zudem dort ein Vermögen von mindestens 15.000 Euro angereift hat und eine Erstwohnung in Südtirol bauen, kaufen oder umbauen möchte, kann sich an seine Bank wenden. Ihr legt der Antragsteller das Gesuch um Gewährung eines Bauspardarlehens vor und sie ist es auch, die überprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem hat die Bank den Finanzierungsplan zu bewerten und schließt im Falle einer positiven Beurteilung den Vertrag über ein Bauspardarlehen ab, und zwar im Namen und auf Rechnung des Landes.

Dieses zinsgünstige Darlehen kann maximal das Doppelte des angereiften Kapitals auf der Rentenposition betragen. Hat jemand dort also 40.000 Euro angespart, hat er Anrecht auf ein Bauspardarlehen in Höhe von 80.000 Euro. Für die Tilgung des Darlehens stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl. Die erste davon ist der so genannte Tilgungsaufschub: Mit der Bank wird demnach eine Darlehens-Laufzeit vereinbart, während dieser Laufzeit werden nur die Zinsen gezahlt. Das als Darlehen aufgenommene Kapital muss erst nach Auslaufen der Laufzeit abgezahlt werden. Der Vorteil dieser Variante liegt darin, dass während der Darlehens-Laufzeit weiter Kapital im Zusatzrentenfonds angespart und ein Teil dieses ansonsten gebundenen Kapitals (bis zu 30 Prozent) zur Rückzahlung des Darlehens verwendet werden kann. Als zweite Option steht die Ratenzahlung zur Auswahl: Das Bauspardarlehen wird in diesem Fall - wie ein "normaler" Kredit - mit konstanten Kapital- und Zinsbeträgen abbezahlt.

An Vorteilen bietet das Bausparen eine ganze Reihe. So können die Zusatzrentenbeiträge bis zu einer bestimmten Höhe vom besteuerten Einkommen abgezogen werden. Falls man alle Voraussetzungen erfüllt, hat man zudem ein Anrecht auf ein Bauspardarlehen, während die Zusatzrente erhalten bleibt. Die anfallenden Verwaltungskosten für die Abwicklung des Kreditantrags trägt darüber hinaus nicht der Bürger, sondern das Land, das auch die benötigten Mittel bereit stellt - derteit 20 Millionen Euro im Rotationsfonds: "Wir sehen diese Summe allerdings mehr als Anschubfinanzierung, wir hoffen also, dass sie nicht reicht, weil das heißen würde, das Modell wird angenommen", so Landeshauptmann Kompatscher. In diesem Fall sei die Landesregierung auch bereit, die Summe aufzustocken.

Mit der heutigen Unterzeichnung der entsprechenden Bauspar-Vereinbarungen durch Land, Zusatzrentenfonds und Banken ist die Grundlage für die Umsetzung des Bausparens gelegt. Dies heißt allerdings noch nicht, dass man nun auch schon darauf zurückgreifen kann. Nun folgen nämlich zunächst die Schulungen der Bankmitarbeiter und die Information der Bürger über diese neue Möglichkeit, bevor im Frühjahr nach einem "Bauspartag" an allen Banken erste Bauspardarlehen auch tatsächlich aufgenommen werden können.

chr

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Beschlüsse der Landesregierung vom 23.12.2014

Landesrat Tommasini erläutert die Details der Bausparen-Vereinbarungen

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