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Baurechte und Kubaturabtretungen: Bald Rechtssicherheit bei der Kundmachung
Im Bereich der Baurechte und insbesondere bei den so genannten Kubaturabtretungen soll für Südtirol und das Trentino Rechtssicherheit geschaffen werden. "Die Region hat dazu eine Änderung im Grundbuchgesetz vorgeschlagen, so dass die Eintragung der Baurechte - wie sie der Staat vorsieht - auch im Grundbuch möglich wird", erklärt der zuständige Landesrat Christian Tommasini.
Baurechte, beziehungsweise die Verträge, die ihnen zugrunde liegen, müssen öffentlich bekannt gemacht werden. Das schreibt seit 2011 ein Zusatz zum Artikel 2643 des Zivilgesetzbuches vor. Mit dieser Bestimmung wollte der gesamtstaatliche Gesetzgeber vor allem Rechtssicherheit bei den so genannten Kubaturabtretungen schaffen. Diese Abtretungen, die in der Praxis von großer wirtschaftlicher Bedeutung sind, waren nämlich unzureichend geregelt, was ihre Kundmachung in den Liegenschaftsregistern betrifft.
"Dabei hatte der Gesetzgeber allerdings die besondere Situation in Südtirol und im Trentino nicht im Blick", erklärt Landesrat Tommasini, "wo das Grundbuch als amtliches Grundbesitzverzeichnis gilt, in dem auch mit dem Eigentum verbundene Rechte verzeichnet werden. Unser System der Kundmachung von Rechten an Liegenschaften unterscheidet sich somit ganz wesentlich von dem im übrigen Italien angewandten Kundmachungssystem. Die neue staatliche Bestimmung kann somit nicht ohne weiteres angewandt werden."
Um aus der Zwickmühle herauszukommen, hat eine Fachleutekommission nun einen Änderungsvorschlag für das Grundbuchgesetz erarbeitet. Die Federführung in dieser Arbeitsgruppe hatte die Region inne, zumal sie die Ordnungsbefugnis im Bereich von Grundbuch und Kataster wahrnimmt; darin Vertreten waren die zuständigen Verwaltungseinheiten der Länder Südtirol und Trentino, Grundbuchsrichter und Notare. Dieser Vorschlag, der den Artikel 9 des Grundbuchsgesetzes ergänzt, liegt nun im Senat zur Behandlung auf.
Sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, kann die entsprechende regionale Durchführungsverordnung erlassen werden, die schon vorbereitet worden ist. "Wir hoffen, dass der Änderungsvorschlag so schnell als möglich seinen Weg durch das Parlament findet", sagt Landesrat Tommasini, "damit auch bei uns diese Baurechte kundgemacht werden können und Rechtssicherheit herrscht."
jw