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LRin Deeg begrüßt staatliche Digitalisierungsförderung für KMU
Für Investitionen in Digitalisierung und Informationstechnik können kleinste, kleine und mittelgroße Betriebe vom Staat eine Finanzierung von bis zu 10.000 Euro erhalten. Auf die Veröffentlichung der entsprechenden Durchführungsverordnung im staatlichen Gesetzesanzeiger weisen IT-Landesrätin Waltraud Deeg und der Kammerabgeordneter Daniel Alfreider hin.
"Die Präsenz am digitalen Markt und die Nutzung der Informationstechnik ist für Betriebe und Wirtschaftstreibende heute ein Muss", sind sich Deeg und Alfreider einig. Im Dekret "Destinazione Italia" vom 23. Dezember 2013, Nr. 145, hatte sich die Regierung auf eine finanzielle Förderung von IT-Investitionen der Klein- und Mittelunternehmen geeinigt. In diesen Tagen ist nun die Durchführungsverordnung dazu verabschiedet und im Gesetzesanzeiger veröffentlicht worden, womit sie rechtskräftig wird. Für die Maßnahme hatte sich der Südtiroler Kammerabgeordnete Daniel Alfreider in Rom stark gemacht. Sie sieht für kleine und mittlere Betriebe Vouchers von bis zu 10.000 Euro für den Ankauf von Hard- und Software sowie für die Anbindung an das Glasfasernetz vor. Den Förderantrag können kleine und mittlere Unternehmen auf telematischem Weg über die Homepage des italienischen Wirtschaftsministeriums (www.mise.gov.it/) stellen, sobald die Frist eröffnet wird.
Und gerade in diesem Glasfaseranschluss sieht die Landesrätin eine zukunftsgerichtete Investition. "Wir haben einen klaren Fahrplan für das Südtiroler Glasfasernetz: innerhalb des nächsten Jahres werden die Hauptleitungen (Backbone) fertiggestellt sein. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, das gesamte Netz zu beleuchten und diese hochwertige Infrastruktur zu nutzen", so die Landesrätin, die gleichzeitig auf die enge Kooperation mit den Gemeinden im Ausbau der so genannten letzten Meile verweist. "Wir denken das Glasfasernetz als ein einziges, einheitliches Südtiroler Glasfasernetz und feilen derzeit am Betriebskonzept. Insofern kommt diese Fördermaßnahme des Staates zum richtigen Zeitpunkt."
jw