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Arbeitsrecht: Mutterschutz in Südtirol, Tirol und Graubünden im Vergleich

Im Rahmen einer Tagung haben heute (6. November) Referenten aus Tirol, Graubünden und Südtirol die arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Bereich des Mutterschutzes der jeweiligen Länder vorgestellt und miteinander verglichen. Das Ergebnis: Jedes Modell weist Vor- und Nachteile auf, insgesamt genießen Mütter in Tirol und Südtirol mehr Rechte als in der Schweiz.

Unter den Teilnehmern der heutigen Tagung zum Mutterschutz in Südtirol, Tirol und Graubünden waren auch Waltraud Deeg (1. v.l.), Landesrätin für Personal, und Martha Stocker (2. v.l.), Landesrätin für Arbeit und Soziales

Zur heutigen Tagung im Auditorium des Landhauses 12 hatte die Landesabteilung für Arbeit eingeladen. Referenten aus Südtirol und den Nachbarregionen Tirol und Graubünden stellten dabei die Regelungen zum Mutterschutz und Maßnahmen zur Elternschaft in den drei Ländern vor.

Arbeitslandesrätin Martha Stocker begrüßte die Anwesenden, darunter auch Familien- und Personallandesrätin Waltraud Deeg, und wies auf das Nord-Süd-Gefälle innerhalb Europas in Bezug auf die Beschäftigungslage der Frauen und die Karenzzeit für Väter hin. Inwieweit sich diese Unterschiede auch in den arbeitsrechtlichen Bestimmungen zum Mutterschutz in den drei Nachbarregionen Graubünden, Tirol und Südtirol niederschlagen, war dann Gegenstand der Vorträge.

Zuerst stellte Luce Della Rosa vom Arbeitsinspektorat das italienische Modell vor, welches - aufgrund fehlender Kompetenzen des Landes in diesem Bereich - auch in Südtirol Anwendung findet. Sehr detailliert regelt der italienische Gesetzgeber die obligatorische Freistellung, den vorzeitigen Mutterschutz oder die Freistellungen während der ersten Lebensjahre des Kindes. Ganz explizit nimmt das italienische Modell auch auf die Väter Bezug und sieht auch für sie Freistellungen vor. Am auffälligsten im Unterschied zu den Regelungen in den beiden anderen Ländern ist aber, dass ein deutlicher Unterschied zwischen Bediensteten im privaten und im öffentlichen Bereich besteht.

Das von Florian Brutter von der Wirtschaftskammer Tirol präsentierte österreichische Modell ist zwar in den Einzelheiten anders geregelt als das italienische, sieht aber ebenfalls zahlreiche Rechte für die Mütter bzw. für beide Elternteile vor.

Einen völlig anderen Ansatz verfolgt hingegen das Schweizer Modell, das Andi Albin und Jörg Guyen vom Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit aus Graubünden darlegten: Hier ist der verbildlich vorgesehene Mutterschutz geradezu auf das Wesentliche reduziert, und den Arbeitgebern und Arbeitnehmern steht es zu einem großen Maße frei, ihre Vereinbarungen untereinander privatrechtlich zu regeln. Sowohl der Anspruch auf Lohnfortzahlungen während des Mutterschaftsurlaubs als auch der Kündigungsschutz sind in der Schweiz vergleichsweise begrenzt. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zu Österreich und Italien ist auch die Tatsache, dass Väter im Schweizer Arbeitsrecht so gut wie gar nicht berücksichtigt werden. Zudem sind die einzelnen Bestimmungen auch von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Ein großer Pluspunkt besteht allerdings darin, dass die Erziehungszeiten - trotz fehlender Entlohnung - sehr großzügig für die Pension angerechnet werden.

"Das Schweizer Modell wirkt im Vergleich zur Situation in Tirol und Südtirol auf den ersten Blick sehr pragmatisch, um nicht zu sagen prekär", meinte abschließend Helmuth Sinn, Dirktor der Landesabteilung für Arbeit, "insgesamt steht Südtirol recht gut da. Zwar ist in Italien die Gesetzgebung in diesem Bereich Zuständigkeit des Staates, aber das Land kann versuchen, bei den Kollektivverträgen nachzubessern. Auch das österreichische Modell ist sehr ausgereift und verfügt über vergleichbare Regelungen, besonders der Anspruch auf Teilzeitarbeit für junge Eltern ist ein Aspekt, den das österreichische Modell dem unseren voraushat."

me

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