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Dienstleistungen: Neue Möglichkeiten mit Vergabegesetz

Braucht es überhaupt eine Ausschreibung und - falls ja - wie kann lokalen Anbietern eine faire Chance eingeräumt werden? Das neue Vergabegesetz will Soziallandesrätin Martha Stocker nutzen, um neue Möglichkeiten rund um die Vergabe von Dienstleistungen, auch im Sozialbereich, zu schaffen.

Stückwerk in Form neuer Detailregelungen lehnt die Landesrätin mit Verweis auf das neue Vergabegesetz ab, das derzeit von den Fachleuten vorbereitet und danach in der Landesregierung diskutiert wird. Dabei geht es zunächst um die grundsätzliche Frage, was überhaupt ausgeschrieben werden müsse: "Das erste Augenmerk der Landesregierung bei der Auftragsvergabe von Dienstleistungen wird sein, sorgfältig zu prüfen, ob es überhaupt einer Ausschreibung bedarf", so die Landesrätin, die betont, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollen, um Dienstleistungen auch im Sozialen (oder zumindest Teile davon) nicht ausschreiben zu müssen oder anstelle dessen andere Formen der Vergabe vorzusehen. "Wir werden diese Möglichkeiten Fall für Fall mit den Fachleuten prüfen", so Stocker.

Das Ziel der Landesrätin ist ein klares: "Es ist mir ein großes Anliegen, dass das Land bei der Vergabe von sozialen Dienstleistungen den lokalen Anbietern eine faire Chance gibt und dass die Wirtschaftskreisläufe in unserem Land gestärkt werden", so Stocker. Damit das Vergabegesetz dem Rechnung trage, gebe es bereits am Freitag dieser Woche ein Treffen von Experten auch aus dem Sozialbereich, um über die entsprechenden Formulierungen zu beraten.

chr