Pressemitteilungen

Ergänzung der Mindestrente: Erster Infonachmittag in den Sozialsprengeln

Um den Mindestrentnern finanziell unter die Arme zu greifen, erstattet das Land ihnen die Wohnungsnebenkosten zurück. In den Sozialsprengeln wurden Interessierte heute Nachmittag, 2. September, über den Beitrag für die Wohnnebenkosten informiert. LRin Martha Stocker war in den Sprengeln in Salten/Sarntal/Ritten sowie Bruneck-Umgebung vor Ort. Einen weiteren Infonachmittag gibt es am 9. September.

LRin Stocker bei den Vorbereitungen für den Infonachmittag im Sozialsprengel Salten/Sarntal/Ritten (FOTO:LPA/Angelika Schrott)

„Die Sprengel sind bestens vorbereitet, die Mindestrentner genau über den Beitrag für die Wohnnebenkosten zu informieren", freute sich Landesrätin Stocker bei ihrem Besuch im Sozialsprengel Salten/Sarntal/Ritten im Bozner Kampill Center. „Betroffene Senioren sollten die Gelegenheit nutzen, sich im Detail beraten zu lassen und sich beim Ausfüllen der Gesuche helfen zu lassen", sagt Stocker. Die Landesrätin verweist darauf, dass am 9. September gemeinsam mit den Gewerkschaften, Seniorenverbänden und Patronaten ein weiterer Informationsnachmittag von 15 bis 17 Uhr in allen Sozialsprengeln in Südtirol organisiert wird. Außerdem würden die Sprengelmitarbeiter auch zu den üblichen Öffnungszeiten über die Ergänzung zu den Mindestrenten informieren, so Stocker.

Bereits ab September sollen Mindestrentner ihr Gesuch um den eigens für sie vorgesehenen Beitrag für die Wohnnebenkosten wie Strom, Gas oder Heizung in den Sozialsprengeln einreichen können. Es sei aber gewährleistet, dass die Rückvergütung die Monate ab Juli 2014 umfasse, so Stocker. Beim Infonachmittag können die Mindestrentner auch schon gleich das Gesuch erstellen und werden dabei beraten.

Um in den Genuss des Beitrags für Wohnnebenkosten zu kommen, müssen Mindestrentner mehrere Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen 70 Jahre oder älter sein und alleine leben. Zudem dürfen ihre Rentenbezüge nicht den Betrag von 7800,00 Euro netto jährlich übersteigen und sie dürfen außer ihrer Wohnung oder ihrem Eigenheim kein größeres Vermögen haben.

Für die Rückerstattung der Wohnnebenkosten braucht es eine Dokumentation. Aber auch eine Eigenerklärung ist möglich. Beim Infonachmittag sollten die Mindestrentner einen gültigen Ausweis, die Steuernummer und den Nachweis sämtlicher bezogener Renten mitbringen.

SAN

Bildergalerie