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Gemeindeimmobiliensteuer: Gesetz am Dienstag im Amtsblatt

Das Landesgesetz, mit dem die neue Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) eingeführt wurde, wird am kommenden Dienstag, 29. April, im Amtsblatt veröffentlicht. Das Gesetz ist eine Premiere: Erstmals konnte das Land eigenständig eine Immobiliensteuer regeln, die die staatliche ersetzt. Die Chance wurde genutzt, um Entlastungen für Bürger und Unternehmen durchzusetzen.

Im am Dienstag, 29. April, erscheinenden Amtsblatt wird also das Landesgesetz vom 23. April 2014, Nr. 3 veröffentlicht, das den Titel "Einführung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)" trägt. Es tritt 15 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Statt der staatlichen IMU oder der ebenfalls in Rom auf den Weg gebrachten Tasi gelten dann die landeseigenen Regelungen der GIS, eine Premiere, die eine erst vor wenigen Wochen erworbene Gesetzgebungsbefugnis des Landes möglich gemacht hat.

Der Gesetzentwurf zur GIS stammt von der Landesregierung, die bei der Erarbeitung zwei Ziele verfolgt hat. Zum einen sollte die Steuer bürokratisch einfach zu handhaben sein, und zwar für Bürger wie Verwaltungen. Deshalb hat man auf den in den letzten Jahren mit ICI und IMU gemachten Erfahrungen aufgesetzt.

Zweites - und noch wichtigeres - Ziel war die Entlastung von Bürgern und Unternehmen. Für Erstwohnungen ist etwa ein von Gemeinde zu Gemeinde variierender Steuerfreibetrag vorgesehen, der der Steuerschuld für eine Standardwohnung der Katasterklasse A2, sieben Räume, entspricht. De facto wird damit eine klassische Erstwohnung mit 110 Quadratmetern gänzlich von der GIS befreit, der Freibetrag kann aber auch von der Steuerschuld für größere Wohnungen in Abzug gebracht werden. Entlastungen sind zudem für gewerblich genutzte Immobilien vorgesehen, für die der GIS-Satz gesenkt worden ist, was den Unternehmen Einsparungen von rund einem Viertel ihrer Immobiliensteuer bringt.

chr