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Politikerrenten: LH Kompatscher erläutert weiteres Prozedere
Das Gutachten zur Regelung der Politikerrenten liegt vor, nun sei es am Regionalrat, die aufgezeigten Möglichkeiten zu analysieren. "Das Gutachten enthält konkrete Hinweise, wie man vorgehen könnte", so Landeshauptmann Arno Kompatscher, der heute (8. April) im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung noch einmal den Inhalt des Gutachtens erläutert hat.
Eine authentische Interpretation, eine Interpretation eines eigenen Gesetzes durch den Gesetzgeber also, macht eine Neuregelung der Politikerrenten durch den Regionalrat möglich und erlaubt nach Meinung der Rechtsexperten auch rückwirkende Eingriffe. Grundlegend dafür sei dabei die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 66 Jahre und damit eine Angleichung der Rentenbestimmungen für Politiker an jene für Arbeitnehmer. Daneben soll für die betroffenen Politiker erneut die Option bestehen, zwischen einer höheren Leibrente (ohne Abschlagzahlung) oder einer niedrigeren Rente (plus Abschlagzahlung) wählen zu können. "Beide Optionen kann der Regionalrat aber anpassen, es ist also in jedem Fall eine Wahl zwischen zwei 'schlechteren' Optionen als ursprünglich", so Landeshauptmann Kompatscher.
Eine Anpassung der Abschlagzahlung (der "Rentenvorschüsse" also) könnte erfolgen, indem die Kriterien zu deren Berechnung angepasst werden. "Man kann die Lebenserwartung der durchschnittlichen anpassen, den Abzinsfaktor erhöhen und ein so genanntes Legislativrisiko berücksichtigen, das Risiko also, dass ein künftiger Gesetzgeber Änderungen vornimmt", so Kompatscher. Durch das Drehen an der Schraube dieser Parameter könnten die Abschlagzahlung spürbar niedriger ausfallen.
In jedem Fall gilt allerdings, dass bei einer Neuregelung alle bisherigen Bezieher einer Abschlagzahlung diese - ganz oder zum Teil - zurückzahlen müssen. Für alle jene, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben, könnte eine gänzliche Rückzahlung vorgeschrieben werden. "Für sie würde die Höhe der Abschlagzahlung neu berechnet, Berechnung und Auszahlung aber erst bei Erreichen des Rentenalters vorgenommen", so der Landeshauptmann. Die effektiven Politrentner müssten dagegen die Differenz zwischen der alten und der neuen Berechnung zurückzahlen.
Die Neuregelung soll schließlich auch jene einschließen, die für die Auszahlung ihrer (höheren) Leibrenten und damit gegen eine Abschlagzahlung optiert haben. "Diese Renten könnten in einem Ausmaß gekürzt werden, wie dies auch das römische Parlament für seine Rentner bereits getan hat", so der Landeshauptmann. Die Kürzung in Rom belief sich auf rund 20 Prozent. Der Ball, so Kompatscher, liege nun allerdings beim Regionalrat. "Wir wollen nicht vorgreifen, die Entscheidung liegt bei ihm."
chr