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Strafregisterauszugs-Pflicht: Land um Abschaffung bemüht
LPA - Die Pflicht, bei Einstellungen von Arbeitnehmenden, die mit Minderjährigen in Kontakt sind, einen Strafauszug zu verlangen, ist nun in Kraft. Dass diese Pflicht für ehrenamtliche Mitarbeitende von Volontariatskörperschaften und -vereinen nicht gilt, das hatte Landesrätin Martha Stocker bereits am vergangenen Freitag klargestellt. "Dennoch wird das Land alles unternehmen", so die Landesrätin, "um diese bürokratische Pflicht auch für Arbeitsverhältnisse abzuschaffen."
"Dass Maßnahmen gesetzt werden, um einem sexuellen Missbrauch von Kindern vorzubeugen, ist grundsätzlich begrüßenswert. Wie die entsprechende EU-Richtlinie aber vom italienischen Staat umgesetzt wurde, ist nicht akzeptabel", kritisiert Landesrätin Stocker. Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung der "Pädophilie" sieht nämlich nur vor, dass Arbeitgebende bei der Einstellung einer Person, die bei ihrer Arbeit direkten und regelmäßigen Kontakten mit Kindern hat, einen Auszug aus dem Strafregister verlangen können, nicht müssen. "Nun hat Italien aus einem Recht eine Pflicht gemacht. Deshalb werden wir alles daran setzen, diese Pflicht rückgängig zu machen. Italien soll die EU-Bestimmung so umsetzen, dass weder Arbeitgebende noch Arbeitnehmende und auch Freiwilligenvereine nicht zusätzlich belastet werden. Andere EU-Staaten haben dies bereits vorgemacht", so Landesrätin Stocker.
"Die nun in Kraft getretene neue Bestimmung gilt nicht für alle Arbeitnehmenden, sondern nur für jene, die ab 6. April 2014 neu eingestellt worden sind", erklärt der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn, und verweist auf Präzisierungen des Justizministeriums bezüglich der Strafregisterauszugs-Pflicht. Diesen zufolge kann zudem bis auf weiteres der Arbeitnehmende anstelle eines Strafregisterauszugs eine Ersatzerklärung des Notorietätsaktes vorlegen. Was immer noch fehlt ist die genaue Klärung über die Tragweite der Bestimmung. "Die Pflicht zur Vorlage des Strafregisterauszugs betrifft nämlich nur jene Arbeitnehmenden, die für Tätigkeiten eingestellt werden, bei denen es zu direkten und regelmäßigen Kontakten zu Kindern kommt. In diesem Zusammenhang besteht weiterer Klärungsbedarf", so Abteilungsdirektor Sinn.
jw