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Familienbildung: Austausch zu neuen Förderkriterien mit Landesrätin Deeg
LPA - Ein Austausch zu den neuen Kriterien für die Vergabe der Beiträge im Bereich Eltern- und Familienbildung, die die Landesregierung am 18. Februar verabschiedet hatte, fand gestern (19. März) unter großer Publikumsbeteiligung und im Beisein von Familienlandesrätin Waltraud Deeg statt.
Rund 60 Vertreter aus Gemeinden, Familienbildungsorganisationen und Eltern-Kind-Zentren beteiligten sich am Treffen, zu dem das Familienressort und die Familienservicestelle des Landes geladen hatte. „Ziel war es, die neuen Kriterien für die Vergabe der Beiträge im Bereich Eltern- und Familienbildung den direkt Betroffenen vorzustellen - also an jenen Gemeinden und Organisationen, die davon profitieren können", erläutert Familienlandesrätin Waltraud Deeg.
„Es ging darum, die Hintergründe der gesetzten Schwerpunkte zu erläutern und Rückmeldungen zur neuen Ausrichtung einzuholen, zumal die Kriterien heuer relativ rasch verabschiedet werden mussten. Dadurch war eine umfassende Abstimmung im Vorfeld leider nicht möglich, wobei einige Anregungen seitens von Familienbildungsorganisationen und des Familienbeirats dennoch eingeflossen sind", so Landesrätin Deeg.
Es habe zwar keine großen inhaltlichen und organisatorischen Neuerungen gegeben, sehr wohl aber eine Anpassung an die starke Entwicklung der Angebote in diesem Bereich. Die neuen Kriterien sehen laut Deeg daher erstmals eine genauere Definition von Eltern-Kind-Zentren und Spielgruppen vor, um diese ergänzenden Angebote klar von den Kleinkinderbetreuungsdiensten zu unterscheiden, und legen entsprechende Förderrichtlinien für beide Angebote fest.
Landesrätin Deeg erinnerte daran, dass Familienbildung maßgeblich zur frühzeitigen Stärkung der Familien beitragen könne, die eine der tragenden Säulen im neuen Familiengesetz sei. „Zur frühzeitigen Stärkung gehört die Präventionsarbeit für Familien, um diese für ihre Erziehungsaufgaben fit zu machen und die Beziehungen innerhalb der Familie und die Partnerschaft zu stärken, ebenso die Unterstützung in schwierigen Situationen, etwa durch Beratung und Mediation - und schließlich der Auf- und Ausbau eines positiven Familienbildes", betont die Familienlandesrätin.
Beiträge für Projekte, Investitionen oder zur Förderung der ordentlichen Tätigkeit im Bereich der Familien- und Elternbildung für private und öffentliche Einrichtungen können heuer aufgrund der Neuausrichtung der Kriterien ausnahmsweise über den üblichen Termin hinaus und bis spätestens 30. April 2014 in der Familienservicestelle des Landes eingereicht werden.
jw