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Beiträge an familienbildende Einrichtungen: Ansuchen bis 30. April

LPA - Private und öffentliche Einrichtungen, die im Bereich der Familien- und Elternbildung tätig sind, können heuer länger als üblich um Beiträge für Projekte, Investitionen oder zur Förderung ihrer ordentlichen Tätigkeit ansuchen: Der Einreichetermin wurde bis zum 30. April 2014 verlängert, wie die Familienservicestelle des Landes mitteilt.

Schon seit einigen Jahren fördert das Familienressort eine Reihe von familienbildenden Organisationen, Vereinen, Bildungsausschüssen und Gemeinden, welche niederschwellige und auf die lokalen Bedürfnisse ausgerichtete Angebote bereitstellen.

„Ziel ist es, Familien durch Bildungsangebote und verschiedene Initiativen frühzeitig für ihre Erziehungsaufgaben fit zu machen und die Beziehungen innerhalb der Familie zu stärken", betont Familienlandesrätin Waltraud Deeg. Die Förderung zielt darauf ab, neben den Elternkompetenzen auch die Eltern-Kind-Beziehung, die Partnerschaft sowie die Vaterschaft durch aktive Einbindung der Väter in den Erziehungsalltag zu stärken; Wert gelegt wird auch auf die Festigung der Familie als Mehrgenerationensystem sowie  auf die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Zumal die Landesregierung kürzlich einige inhaltliche Anpassungen an den Förderkriterien vorgenommen hat, um der kontinuierlichen Entwicklung der Angebote in diesem Bereich Rechnung zu tragen, wurde die Einreichefrist für die Gesuche im laufenden Jahr verlängert.

Gefördert werden neben Kursen, Vorträgen, Workshops, Gesprächsrunden, Eltern-Kind-Gruppen usw. auch eine Vielzahl von ergänzenden Erziehungshilfen, wie Eltern-Kind-Zentren, Spielgruppen, Familienzentren, Familientreffs und Netzwerke für Familien.

Die entsprechenden Gesuchsvordrucke sowie die kürzlich genehmigten Beitragskriterien sind im Web unter http://www.provinz.bz.it/sozialwesen/themen/beitraege-familien-koerperschaften.asp zu finden.

Weitere Informationen erteilen die Mitarbeiterinnen der Familienservicestelle, in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, in Bozen unter der Rufnummer 0471 418245.

SAN