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E-Zigaretten: LR Theiner schlägt Regelung auf Landesebene vor

LPA - Das Rauchen von elektronischen Zigaretten wird derzeit von einem Staatsgesetz geregelt, wonach E-Zigaretten überall außer in Schulen und deren unmittelbarer Umgebung geraucht werden dürfen. Gesundheitslandesrat Richard Theiner schlägt eine restriktivere Regelung auf Landesebene zum Schutz der Gesundheit der Nichtraucher vor.

E-Zigaretten sind in Südtirol seit etwa 2005 bekannt. Im Wesentlichen bestehen sie aus einem Mundstück, einer aufladbaren Batterie, einem elektrischen Verdampfer und einer Kartusche. In der Kartusche befindet sich eine Flüssigkeit, ein so genanntes Liquid, das beim Ziehen am Mundstück vernebelt und inhaliert wird. Es gibt Liquids sowohl mit als auch ohne Nikotin.

Zwar sind E-Zigaretten nach heutigem Wissen deutlich weniger schädlich als Tabakzigaretten, die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen jedoch noch weitgehend unbekannt. "Aus diesem Grund ist eine Regelung auf Landesebene wünschenswert und geboten", betont Gesundheitslandesrat Richard Theiner.

Die Regierung in Rom hatte ab Juli 2013 das Rauchen von E-Zigaretten in öffentlichen Räumen zwar verboten, es im November 2013 jedoch wieder aufgehoben. Das Rauchen von E-Zigaretten in öffentlich zugänglichen Lokalen ist in Italien somit erlaubt. Nur für den Schulbereich wurde ein Rauchverbot für E-Zigaretten eingeführt. Auch wurde die Werbung für E-Zigaretten reglementiert.

Für eine Regelung auf Landesebene sei dennoch eine allgemeine rechtliche Grundlage gegeben, so der Gesundheitslandesrat: Zum Zweck des Gesundheitsschutzes kann der Gesetzgeber nach Art. 174 des EG-Vertrages vorbeugend tätig werden, wenn auch nur der Zweifel einer möglichen Schädigung der Gesundheit besteht. "Somit wäre es meiner Ansicht nach möglich, eine Regelung auf Landesebene zu erlassen. Diese könnte im Landesgesetz  zum Schutz der Gesundheit der Nichtraucher vom  03.07.2006, Nr. 6, eingefügt werden. In jedem Fall wäre es ratsam, in Südtirol das Rauchen von E-Zigaretten nicht nur im Schulbereich, sondern auch in allen weiteren Einrichtungen für Jugendliche  wie Sportstätten usw. zu untersagen", meint Gesundheitslandesrat Theiner.

mpi