Verfachbücher
Die Bildung der tirolischen Ämter und Gerichte geht auf das 13. Jahrhundert zurück. Sie waren zuständig für Rechtspflege, politische Verwaltung, Steuerverwaltung, für das bewaffnete Aufgebot sowie für eine gewisse Selbstverwaltung in wirtschaftlichen Belangen.
Seit dem ausgehenden 15. bzw. dem frühen 16. Jahrhundert wurden bei allen Gerichten Tirols Verfachbücher geführt, in die jene Protokolle bzw. Urkunden eingetragen („verfacht“) wurden, die dazu bestimmt waren, Rechtsänderungen im Besitzstand von Liegenschaften des Gerichtssprengels zu bewirken.
Das Verfachbuch wurde im Regelfall jahrweise durch ein alphabetisches Namensregister der Parteien erschlossen. 1869 werden dem eigentlichen Verfachbuch noch zwei weitere Abteilungen hinzugefügt: die Abteilung zur Eintragung der Grundentlastungs-Kommissions-Erkenntnisse (Verfachbuch II) und die Abteilung zur Einverleibung der Erkenntnisse der Servitutenregulierungskommission und der Regulierungsurkunden (Verfachbuch III). Im Südtiroler Landesarchiv werden die Verfachbuchbestände jener Gerichte verwahrt, deren Sprengel in der heutigen Provinz Bozen liegt.
Verfachbücher Wolkenstein, 1813-1810
Verfachbücher des Gerichtes Wolkenstein
Gerichtssprengel: Plan, Rubatsch, Lardschneid, Kolfuschg im Gadertal; Höfe in St. Christina.
1810-1817: vereinigt mit Kastelruth;
1817: vereinigt mit dem Gericht Gufidaun;
1827: Kolfuschg wird dem Gericht Enneberg einverleibt, Wolkenstein wird dem Gericht Kastelruth zugewiesen.
Z: 1813-1810
U: 57 Bände
E: erschlossen
PT
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