Archivale des Monats
Oktober 2013: Kaltern wird das Marktrecht verliehen
Gemeindearchiv Kaltern
Am 20. April 1657 verlieh der Tiroler Landesherr Erzherzog Ferdinand Carl den Einwohnern des Gerichtes Kaltern und Laimburg das Recht, jährlich zwei Viehmärkte abzuhalten. Die Viehmärkte sollten am 15. Juni und am 6. Dezember stattfinden und jeweils acht Tage dauern. Das Recht, zweimal im Jahr einen Markt abzuhalten, bedeutete für Kaltern eine Aufwertung seiner Mittelpunktfunktion. 1663 bestätigte Erzherzog Sigmund Franz, Ferdinand Carls Bruder und Nachfolger, das Privileg. Ausdrücklich wird in der hier vorgestellten Urkunde von 1657 darauf hingewiesen, dass die zwei Märkte unter dem Schutz und Schirm des Landesherrn stehen und es jedem bei Strafe verboten sei, die Märkte zu stören oder zu behindern (Marktfriede).
Eine Rolle für die Verleihung des Rechtes wird wohl die Lage des Dorfes gespielt haben, da es nicht nur an der Straße Richtung Süden lag - weitere Jahrmärkte rechts der Etsch gab es in Eppan und Tramin -, sondern auch am Fuß des Mendelpasses, der von Alters her ein wichtiger Übergang in den Nonsberg war. Abgehalten wurden die Märkte auf dem Marktplatz in unmittelbarer Nähe der Pfarrkirche. Der ältere Teil des Gemeindearchivs von Kaltern und somit auch das hier vorgestellte Marktprivileg befindet sich heute neben weiteren kommunalen und Stadtarchiven im Südtiroler Landesarchiv.
Evi Pechlaner
PT
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